INCOTERMS 2020 – Klau­seln veröffentlicht

Die am 10.09.2019 ver­öf­fent­lich­ten INCOTERMS („Inter­na­tio­nal Com­mer­cial Terms“) der Inter­na­tio­nal Cham­ber of Com­mer­ce („ICC“) regeln die Rech­te und Pflich­ten von Käu­fer und Ver­käu­fer im inter­na­tio­na­len Han­del. Die Geschäfts­be­din­gun­gen, deren Auf­nah­me in den Ver­trag der aus­drück­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en bedarf, wur­den umfas­send über­ar­bei­tet. Die am 01.01.2020 in Kraft tre­ten­den Neu­fas­sun­gen sol­len der geän­der­ten Transport- und Han­dels­pra­xis Rech­nung tragen.

Ent­ge­gen anders­lau­ten­der Erwar­tun­gen kam es nicht zum Weg­fall von EXW, zur Tei­lung von FCA oder zur Ein­füh­rung einer neu­en Klau­sel CNI (Cost and Insu­rance), son­dern pri­mär zu inhalt­li­chen Ände­run­gen in bereits bestehen­den Klau­seln. Neben der Auf­nah­me trans­port­be­zo­ge­ner Sicher­heits­an­for­de­run­gen, der Ände­rung der Trans­port­mög­lich­kei­ten durch den Ver­sen­der in FCA, DAP, DPU und DDP, der Umge­stal­tung der Ver­si­che­rungs­de­ckung in CIP und CIF und der Ände­rung von DAT zu DPU stellt sich der Leit­fa­den der ICC zu den Han­dels­klau­seln wesent­lich über­sicht­li­cher und pra­xis­nä­her dar. Ins­be­son­de­re erläu­tern­de Kom­men­ta­re erleich­tern die Aus­wahl des pas­sen­den INCOTERMS und des­sen Ein­be­zug in den jewei­li­gen Vertrag.

Obwohl die Über­ar­bei­tung der INCOTERMS nicht die erwar­te­ten Ver­än­de­run­gen mit sich bringt, soll­te den­noch geprüft wer­den, ob in den eige­nen Ver­trags­wer­ken Hand­lungs­be­darf besteht und wie sich die Aus­le­gung des jewei­li­gen INCOTERMS ver­scho­ben hat.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu den wesent­li­chen Ände­run­gen haben wir hier [PDF] für Sie zusammengefasst.

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