Die am 10.09.2019 veröffentlichten INCOTERMS („International Commercial Terms“) der International Chamber of Commerce („ICC“) regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel. Die Geschäftsbedingungen, deren Aufnahme in den Vertrag der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf, wurden umfassend überarbeitet. Die am 01.01.2020 in Kraft tretenden Neufassungen sollen der geänderten Transport- und Handelspraxis Rechnung tragen.
Entgegen anderslautender Erwartungen kam es nicht zum Wegfall von EXW, zur Teilung von FCA oder zur Einführung einer neuen Klausel CNI (Cost and Insurance), sondern primär zu inhaltlichen Änderungen in bereits bestehenden Klauseln. Neben der Aufnahme transportbezogener Sicherheitsanforderungen, der Änderung der Transportmöglichkeiten durch den Versender in FCA, DAP, DPU und DDP, der Umgestaltung der Versicherungsdeckung in CIP und CIF und der Änderung von DAT zu DPU stellt sich der Leitfaden der ICC zu den Handelsklauseln wesentlich übersichtlicher und praxisnäher dar. Insbesondere erläuternde Kommentare erleichtern die Auswahl des passenden INCOTERMS und dessen Einbezug in den jeweiligen Vertrag.
Obwohl die Überarbeitung der INCOTERMS nicht die erwarteten Veränderungen mit sich bringt, sollte dennoch geprüft werden, ob in den eigenen Vertragswerken Handlungsbedarf besteht und wie sich die Auslegung des jeweiligen INCOTERMS verschoben hat.
Weiterführende Informationen zu den wesentlichen Änderungen haben wir hier [PDF] für Sie zusammengefasst.
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