Was jetzt auf Unternehmen zukommt
Am 16.03.2026 wurde das KRITIS-Dachgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und damit die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz tritt weitestgehend einen Tag nach der Verkündung, also am 17.03.2026 in Kraft. Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird erstmals ein eigenständiger bundesweiter Rechtsrahmen für den physischen Schutz und die Resilienz kritischer Infrastrukturen geschaffen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen gegenüber physischen Bedrohungen, Naturgefahren und hybriden Risiken systematisch zu erhöhen.
Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?
Das KRITIS-Dachgesetz schafft erstmals einen eigenständigen bundesrechtlichen Rahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Es ergänzt die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie und des BSI-Gesetzes um spezifische Anforderungen an Schutz, Vorsorge und Resilienz.
Zentraler Anknüpfungspunkt des Gesetzes ist die Identifikation und Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen. Die Registrierung ist gesetzlich verpflichtend und bildet die Grundlage für weitergehende Dokumentations‑, Organisations- und Compliance-Pflichten. Flankierend sieht das Gesetz nationale Risikoanalysen sowie sektorspezifische Risikobewertungen vor, die als Maßstab für die Angemessenheit der jeweils zu treffenden Schutzmaßnahmen dienen. Die Bundesländer erhalten zudem die Befugnis, über den Bundesrahmen hinaus weitere kritische Anlagen zu bestimmen, was insbesondere für regional bedeutsame Infrastrukturen relevant sein kann. Ergänzt wird das Regelungssystem durch eine Verordnungsermächtigung zugunsten des Bundesinnenministeriums, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Besondere praktische Bedeutung kommt dem neu eingeführten Meldewesen für erhebliche Störungen zu. KRITIS-Betreiber müssen Prozesse etablieren, die eine fristgerechte, vollständige und konsistente Meldung sicherstellen. Dabei sind nicht nur regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Haftungs- und Reputationsrisiken zu berücksichtigen.
Was wurde zusätzlich beschlossen?
Über das eigentliche Gesetz hinaus hat der Bundestag eine begleitende Entschließung beschlossen, die eine politische Weichenstellung erkennen lässt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Transparenz‑, Informations- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber kritisch zu überprüfen und sicherheitsrelevante Ausnahmen konsequent anzuwenden. Ziel ist es, die unkontrollierte Verfügbarkeit sensibler Infrastrukturinformationen zu begrenzen und bereits öffentlich zugängliche Angaben auf ein sicherheitsverträgliches Maß zu reduzieren. Damit wird deutlich, dass Transparenz künftig nicht mehr als Selbstzweck verstanden wird, sondern stets im Lichte potenzieller Sicherheitsrisiken zu bewerten ist. Unternehmen sollten dies schon jetzt zum Anlass nehmen, neben der Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen auch die externe Kommunikation neu zu denken ist. Websites, Presseinformationen und technische Dokumentationen sollten daraufhin überprüft werden, ob sie Rückschlüsse auf Standorte, Schutzmaßnahmen oder Verwundbarkeiten zulassen. Darüber hinaus hat der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung zahlreiche Nachbesserungen gefordert. Unter anderem soll Schwellenwert für kritische Infrastruktur auf 150.000 versorgte Einwohner abgesenkt werden. Weiterhin moniert der Bundesrat, dass die Länder die Aufsicht bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören, übernehmen sollen, während ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei.
Wie geht es weiter?
Das KRITIS-Dachgesetz tritt weitestgehend einen Tag nach Verkündung, am 17.03.2026, in Kraft tritt. Es besteht daher unmittelbarer Handlungsbedarf. Die notwendigen Prüfungen, Registrierungen und Konzeptentwicklungen sind zeit- und ressourcenintensiv und lassen sich nicht kurzfristig umsetzen. Unternehmen sollten daher frühzeitig mit der Analyse ihrer Betroffenheit und der Anpassung ihrer Strukturen beginnen.
Schnell gelesen
- Am 16.03.2026 wurde das KRITIS-Dachgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und damit die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 in deutsches Recht umgesetzt.
- Erstmals gibt es damit einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen.
- Das Gesetz verpflichtet Betreiber zur Identifikation, Registrierung und zur Umsetzung von Resilienzmaßnahmen.
- Zentrale Elemente sind Risikoanalysen sowie ein neues Meldewesen für erhebliche Störungen.
- Unternehmen sollten sofort prüfen, ob sie betroffen sind, da die Umsetzung zeit- und ressourcenintensiv ist.