Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und verschärft die Anforderungen an Produktsicherheit, Dokumentation und Marktüberwachung erheblich. Für Maschinenbauer, Anlagenbetreiber und deren Zulieferer ergeben sich daraus konkrete Handlungspflichten – spätestens seit dem 19. Februar 2026, als das novellierte deutsche Produktsicherheitsgesetz Kraft trat und Bußgeld- und Straftatbestände für GPSR-Verstöße einführte.
Philipp Reusch in einem Gastbeitrag für MaschinenMarkt, blechnet und MM Zerspannung.
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