Die Verordnung über künstliche Intelligenz (VO (EU) 2024/1689) (KI-Verordnung, KI-VO) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Sie schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den sicheren und transparenten Einsatz von KI-Systemen und ‑Modellen im europäischen Binnenmarkt. Ihr risikobasierter Ansatz ordnet KI-Systeme und ‑Modelle verschiedenen Risikoklassen zu und legt – je nach Rolle in der Lieferkette – unterschiedlich strenge Pflichten fest. Die neuen Anforderungen greifen stufenweise: Bereits seit dem 2. Februar 2025 gelten die Vorschriften zu verbotenen KI-Praktiken und zur KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2025 kommen weitere Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) hinzu.
Klar ist, mit jedem weiteren Fristablauf wächst die regulatorische Komplexität. Wir möchten Abhilfe schaffen.
Unser neues Portal zur KI-Verordnung ist online und dient Unternehmen als zentrale Anlaufstelle für alle Themen rund um die KI-Verordnung:
- Einfacher und vollständiger Zugriff auf den Verordnungstext
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