Pro­dukt­si­cher­heit 4.0 – die Revi­si­on des Produktsicherheitsrechts

“Es ist ein Grund­prin­zip des Produktsicherheits- und auch des Pro­dukt­haf­tungs­rech­tes, dass das jewei­li­ge Pro­dukt zum Zeit­punkt des Inver­kehr­brin­gens nach den zu die­sem Zeit­punkt gel­ten­den Vor­ga­ben­si­cher sein muss. Da neue Tech­no­lo­gien jedoch dazu füh­ren, dass sich die Soft­ware und somit sicher­heits­re­le­van­te Eigen­schaf­ten des Pro­dukts über den Lebens­zy­klus des Pro­dukts ste­tig durch das Ein­spie­len von Updates oder durch selbst­ler­nen­de Algo­rith­men ver­än­dern, scheint eine gewis­se Abkehr von die­sem Grund­prin­zip gebo­ten: Ein ver­netz­tes Pro­dukt soll über sei­nen gesam­ten Lebens­zy­klus sicher sein. Mit Blick hier­auf stellt sich sodann die Fra­ge, wer für die Sicher­heit des Pro­dukts ver­ant­wort­lich ist.”

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