“Es ist ein Grundprinzip des Produktsicherheits- und auch des Produkthaftungsrechtes, dass das jeweilige Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorgabensicher sein muss. Da neue Technologien jedoch dazu führen, dass sich die Software und somit sicherheitsrelevante Eigenschaften des Produkts über den Lebenszyklus des Produkts stetig durch das Einspielen von Updates oder durch selbstlernende Algorithmen verändern, scheint eine gewisse Abkehr von diesem Grundprinzip geboten: Ein vernetztes Produkt soll über seinen gesamten Lebenszyklus sicher sein. Mit Blick hierauf stellt sich sodann die Frage, wer für die Sicherheit des Produkts verantwortlich ist.”
zurück