Umset­zung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland

Mehr Cyber­si­cher­heit für Unternehmen

“Mit der Umset­zung der NIS-2-Richtlinie in Deutsch­land wird Cyber­si­cher­heit für zahl­rei­che Unter­neh­men hier­zu­lan­de erst­mals zu einer ver­bind­li­chen gesetz­li­chen Anfor­de­rung. Der Bei­trag erläu­tert die zen­tra­len Neue­run­gen des novel­lier­ten BSI­Ge­set­zes, beschreibt den erwei­ter­ten Anwen­dungs­be­reich und zeigt, wel­che Maß­nah­men Unter­neh­men bei der Umset­zung zwin­gend berück­sich­ti­gen müs­sen. Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt auf den natio­na­len Beson­der­hei­ten der deut­schen NIS-2-Umsetzung, die für eine rechts­si­che­re Imple­men­tie­rung ent­schei­dend sind.”

In ihrem Bei­trag auf beck-online zei­gen Ste­fan Hes­sel und Moritz Schnei­der, dass die deut­sche Umset­zung der NIS-2-Richtlinie die Cyber­si­cher­heit von einer frei­wil­li­gen Best Prac­ti­ce zu einer umfas­sen­den, risi­ko­ba­sier­ten Rechts­pflicht macht und Unter­neh­men dazu zwingt, ihre Betrof­fen­heit, Gover­nan­ce und Sicher­heits­maß­nah­men struk­tu­riert und doku­men­tiert neu auszurichten.

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