Nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) steht dem Verbraucher gegen den Anbieter eines Produkts ein Auskunftsanspruch bezüglich besonders besorgniserregender Stoffe zu. Maßgeblich sind dabei sogenannte SVHC (Substances of Very High Concern). Diese werden auf einer Kandidatenliste geführt, die regelmäßig erweitert wird.
Findet sich ein auf der Liste geführter Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent im Produkt wieder, muss der Anbieter dem Verbraucher auf Anfrage die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Produkts ausreichenden Informationen zur Verfügung stellen. Die entsprechende Regelung der REACH-Verordnung sieht jedoch vor, dass dem Anbieter des Produkts eine Frist von 45 Tagen einzuräumen ist, bis dieser die Anfrage beantworten muss.
An dieser Stelle setzt die im Rahmen des EU-Projekts „AskREACH“ entwickelte Smartphone-App „Scan4Chem“ an. Zunächst kann der Nutzer der App Barcodes von Produkten scannen und anschließend eine Anfrage an den Anbieter senden. Dies war jedoch bereits in einer früheren Version der App möglich. Neu ist, dass die App ihre Informationen zu SVHC aus einer neuen europäischen „AskREACH Datenbank“ bezieht, in die Anbieter Informationen zu ihren Produkten einstellen können.
Verbraucher können im Falle eines hinterlegten Eintrags sofort einsehen, ob und welche SVHC in dem Produkt enthalten sind, und müssen nicht 45 Tage warten, ehe ihnen die Information zur Verfügung steht. Unternehmen bleibt es im Falle eines Eintrags in die Datenbank erspart, manuell eine Antwort zu erstellen. Interessierte Unternehmen können sich hier registrieren und Informationen zu ihren Produkten in der Datenbank hinterlegen. Die deutsche App (aber in englischer Sprache) des Umweltbundesamts kann seit Anfang November kostenlos aus den App Stores heruntergeladen werden. Eine Bereitstellung der App ist in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten geplant.
Die Veröffentlichung der App verdeutlicht, dass die REACH-Verordnung stärker in den Fokus der Verbraucher gerückt werden soll. Durch eine stärkere Sensibilisierung der Allgemeinheit steigt auch mittelbar der Druck auf Unternehmen, bereits die Aufnahme von Stoffen der Kandidatenliste in ihre Produkte zu vermeiden.
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