REACH-Verordnung: 11 neue Stof­fe in Anhang XIV aufgenommen

Mit der auf den 06.02.2020 datier­ten Ver­ord­nung (EU) 2020/171 wur­de Anhang XIV der Ver­ord­nung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ange­passt. Dem Anhang wur­den 11 neue Stof­fe hin­zu­ge­fügt, die fort­an zulas­sungs­pflich­tig sind (Ein­trä­ge Nr. 44 bis 54).

Aus­wir­kun­gen der Auf­nah­me in Anhang XIV

Stof­fe, die in Anhang XIV der REACH-VO auf­ge­nom­men wur­den, dür­fen grund­sätz­lich nicht zur Ver­wen­dung in Ver­kehr gebracht oder selbst ver­wen­det wer­den, sie gel­ten als “beson­ders besorg­nis­er­re­gend” (SVHC, sub­s­tances of very high con­cern). Dabei han­delt es sich z.B. um kar­zi­no­ge­ne oder keim­zell­mu­ta­ge­ne Stoffe.

Die­ses grund­sätz­li­che Ver­bot gilt nicht, wenn die Ver­wen­dung des Stoffs als Ergeb­nis eines Zulas­sungs­ver­fah­rens zuge­las­sen wur­de oder eine Aus­nah­me ein­schlä­gig ist.

Gibt es Übergangsfristen?

Fin­det sich ein neu­er Stoff auf der Lis­te, kann die­ser noch bis zum Ver­strei­chen des Ablauf-termins ver­wen­det oder in Ver­kehr gebracht wer­den. Die für die 11 neu auf­ge­nom­me­nen Stof­fe defi­nier­ten Ablauf­ter­mi­ne lie­gen zwi­schen dem 27.02.2023 und dem 27.11.2023. Soll ein Stoff auch nach Ablauf die­ses Ter­mins wei­ter­ver­wen­det oder in Ver­kehr gebracht wer­den kön­nen, muss der Her­stel­ler, Impor­teur oder nach­ge­schal­te­te Anwen­der bis spä­tes­tens 18 Mona­te vor dem Ablauf­ter­min (= “Antrags­schluss”) einen Zulas­sungs­an­trag bei der ECHA (Euro­pean Che­mi­cals Agen­cy) ein­rei­chen. In die­sem Fall darf der Stoff auch über den Ablauf­ter­min hin­aus ver­wen­det oder in Ver­kehr gebracht wer­den – min­des­tens bis zur Ent­schei­dung über den Zulas­sungs­an­trag. Wird der Zulas­sungs­an­trag nicht recht­zei­tig bis zum Antrags­schluss ein­ge­reicht, so ist die Ver­wen­dung oder das Inver­kehr­brin­gen nur noch bis zum Ablauf­ter­min möglich.

Zeit­fens­ter für Zulas­sungs­an­trä­ge beachten

Die ECHA legt jähr­lich eine Rei­he von Zeit­fens­tern fest, in denen die Zulas­sungs­an­trä­ge ein­ge­reicht wer­den sol­len. Die­se Zeit­fens­ter kön­nen hier ein­ge­se­hen wer­den. Das nächs­te Zeit­fens­ter öff­net sich am 07.05.2020. Bei der Ein­rei­chung eines Zulas­sungs­an­trags muss eine Gebühr gezahlt werden.

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