Das Thema Brexit hat zweifelsfrei eine gewisse Komplexität, die nicht zuletzt zu Unsicherheiten seitens der Wirtschaftsakteure geführt hat. Vor dem Hintergrund des Endes der Übergangsfrist zum 01.01.2021 und des nun geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommens vom 24.12.2020 sollen im Folgenden die künftigen Regelungen bzgl. CE/UKCA sowie relevante Zeitpunkte exemplarisch aufgezeigt werden, die sich aus den UK-Austrittsgesetzen ergeben.
Neben dem “European Union (Withdrawal) Act” von 2018 sowie 2020 sind hier vor allem die “Product Safety and Metrology etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations” von 2019 und 2020 von Relevanz.
Generell sei an dieser Stelle zunächst darauf hingewiesen, dass grundsätzlich sowohl direkt geltendes EU-Recht als auch nationale Rechtsakte, die auf EU-Recht basieren, in der gültigen Fassung “immediately before exit day” in nationales Recht überführt werden bzw. fortgelten (vgl. hierzu den Abschnitt “Retention of existing EU law” in European Union (Withdrawal) Act 2018). Zum Erhalt des jeweils relevanten Status wurde das “EU Exit Web Archive” geschaffen.
Product Safety and Metrology etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations von 2019
Schedule 12 befasst sich bspw. mit Änderungen der “Supply of Machinery (Safety) Regulations” von 2008 und sieht hier in Paragraph 9 die neue Regulation 12A vor, die in Absatz 1 einen Bezug zur Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG herstellt.
Maschinen, die die EU-Vorgaben nach 12A(2) erfüllen, werden gemäß 12A(3) so behandelt, als ob sie die dann geltenden UK-Vorgaben erfüllen.
Ausgenommen hiervon sind jedoch nach 12A(2) in Verbindung mit 12A(6) solche Maschinen, die in Anhang IV der Europäischen Maschinenrichtlinie aufgeführt sind und für die keine “designated standards” existieren, die mit den entsprechenden harmonisierten Standards der EU übereinstimmen. Hierbei handelt es sich kurz gesagt um Maschinen, die derzeit dem EU- Baumusterprüfverfahren unterliegen und somit die Einbindung einer sog. notifizierten Stelle im Konformitätsbewertungsverfahren erfordern. Für diese gilt gemäß 12A(7) jedoch, dass sie im Sinne von 12A(2) behandelt werden, wenn die EU-Baumusterprüfung abgeschlossen wurde.
Für alle anderen Maschinen gelten die nationalen Anforderungen in UK. D. h., dass insbesondere das UKCA-Kennzeichen anzubringen, die UK-Konformitätserklärung auszustellen sowie ggf. die UK-Baumusterprüfung durchzuführen ist. Siehe hierzu auch Schedule 12 Paragraph 6 ff., die Regulation 7 ff. der “Supply of Machinery (Safety) Regulations” von 2008 entsprechend anpassen.
Product Safety and Metrology etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations von 2020
Gemäß Schedule 3 Paragraph 7(5) werden die „Supply of Machinery (Safety) Regulations“ von 2008 um eine neue Regulation 12B ergänzt, die vorsieht, dass Regulation 12A 12 Monate ab dem “IP completion day” seine Gültigkeit verliert.
“IP completion day” meint gemäß Section 39(19) des „European Union (Withdrawal) Act” 2020 den 31. Dezember 2020, 23 Uhr, was wiederum bedeutet, dass die zuvor genannte Regulation 12A am 31. Dezember 2021, 23 Uhr, ihre Gültigkeit verliert und nach diesem Zeitpunkt insgesamt die Anforderungen der angepassten “Supply of Machinery (Safety) Regulations” gelten.
Fazit
Sofern das Produkt von einer relevanten Vorschrift erfasst wird, lässt sich auf der Basis des Voranstehenden folgende grundsätzliche Systematik festhalten. Für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2021 ist die Verwendung von CE-Kennzeichen in UK weiterhin statthaft, wenn
- keine notifizierte Stelle im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens eingebunden werden muss oder
- das Konformitätsbewertungsverfahren die Einbindung einer notifizierten Stelle vorschreibt und diesbezüglich eine EU-notifizierte Stelle genutzt wird.
Ist im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens jedoch die Einbindung einer notifizierten Stelle erforderlich und wird hier auf eine UK-notifizierte Stelle zurückgegriffen, ist grundsätzlich bereits ab dem 01.01.2021 zwingend das UKCA-Kennzeichen zu nutzen. Dies gilt im Übrigen auch, wenn sich nach dem 01.01.2021 Änderungen an den Rechtsakten und hierdurch inhaltliche Abweichungen zwischen den Anforderungen der EU und UK ergeben sollten.
Nach dem 31.12.2021 ist jedoch in UK zwingend das UKCA-Kennzeichen zu nutzen. Das CE-Kennzeichen hat ab diesem Zeitpunkt in UK keinerlei Relevanz mehr. Ansonsten ist eine Nutzung des UKCA-Kennzeichens für UK bereits ab dem 01.01.2021 möglich, wobei dieses Zeichen wiederum in der EU nicht anerkannt wird.
Darüber hinaus sei der Vollständigkeit halber auf die Sonderregelungen in Bezug auf Nordirland hingewiesen, die an dieser Stelle jedoch nicht betrachtet werden.
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