Rück­ruf­kos­ten­ver­si­che­run­gen für (Kfz-)Zulieferer

Hohe Rück­ruf­quo­ten unter schwie­ri­gen Marktbedingungen

Die aktu­el­le (Welt-)Marktlage stellt die Auto­mo­bil­in­dus­trie, ins­be­son­de­re die Zulie­fe­rer­be­trie­be, vor vie­le Her­aus­for­de­run­gen. Die Lie­fer­ket­ten wer­den durch Pan­de­mie­maß­nah­men, Rohstoff-/Material-/Energiemangel und damit ein­her­ge­hen­de Teue­run­gen belas­tet. Hin­zu kommt, dass die Anzahl der Rück­ru­fe in Deutsch­land in den ver­gan­ge­nen Jah­ren gestie­gen und die Anzahl der neu zuge­las­se­nen Fahr­zeu­ge par­al­lel dazu gesun­ken ist. Die­se Ent­wick­lun­gen füh­ren zu stei­gen­den Rück­ruf­quo­ten. Für Zulie­fe­rer ist die­se Situa­ti­on (auch) aus Ver­si­che­rungs­per­spek­ti­ve pro­ble­ma­tisch und droht sich noch wei­ter zu verschärfen.

Die Rück­ruf­kos­ten­ver­si­che­rung als Teil eines umfas­sen­den Risikoschutzes

Eine Rück­ruf­ak­ti­on kann schnell Kos­ten in Mil­lio­nen­hö­he ver­ur­sa­chen. In der Regel deckt aber weder die „All­ge­mei­ne Pro­dukt­haft­pflicht­ver­si­che­rung“ noch die „All­ge­mei­ne Betriebs- und Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung“ den durch einen Rück­ruf ent­stan­de­nen Scha­den ab. Das ergibt sich bereits aus den jeweils zugrun­de­lie­gen­den (All­ge­mei­nen) Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, soweit die indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­run­gen mit dem Ver­si­che­rer nichts ande­res regeln. Das Inter­es­se zur Absi­che­rung von Rück­ruf­ri­si­ken wird des­halb durch die sog. Rück­ruf­kos­ten­ver­si­che­rung bedient, für die der Gesamt­ver­band der Ver­si­che­rer (GDV) (unver­bind­li­che) Mus­ter­be­din­gun­gen zur Ver­fü­gung stellt („All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen für die Betriebs- und Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung (AVB BHV) A5 Rück­ruf­kos­ten­ri­si­ko für Kfz-Teile-Zulieferer“).

Her­aus­for­de­run­gen für Zulieferer

Beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen für Zulie­fe­rer erwach­sen dar­aus, dass die­se sich häu­fig in einer zwei­fach geschwäch­ten Posi­ti­on befin­den: Einer­seits wäl­zen OEM die mit einem Rück­ruf ein­her­ge­hen­den Kos­ten durch ver­trag­li­che Haf­tungs­er­wei­te­run­gen auf die Zulie­fe­rer ab. Von den Zulie­fe­rern wer­den sol­che Haf­tungs­er­wei­te­run­gen oft in Kauf genom­men, auch wenn sie über den Umfang der gesetz­li­chen Haft­pflicht hin­aus­ge­hen. Ande­rer­seits schließt die Rück­ruf­kos­ten­ver­si­che­rung gera­de sol­che Ansprü­che aus, soweit sie auf­grund einer ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung über den Umfang der gesetz­li­chen Haft­pflicht hin­aus­ge­hen (vgl. Ziff. A5‑3.3 AVB BHV). Die kon­kre­te Aus­wir­kung sol­cher ein­zel­ner Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Zulie­fe­rern und OEM auf den Ver­si­che­rungs­schutz (ins­be­son­de­re auf etwa­ige Risi­ko­aus­schlüs­se) sind dabei einer Ein­zel­fall­prü­fung vorbehalten.

Die gestie­ge­nen Rück­ruf­quo­ten und die schwie­ri­ge Markt­si­tua­ti­on ver­schär­fen die­ses Dilem­ma noch wei­ter. Sie füh­ren gemein­sam mit hohen und nur schwer kal­ku­lier­ba­ren Scha­dens­vo­lu­mi­na beim Rück­ruf­kos­ten­ver­si­che­rungs­schutz dazu, dass Ver­si­che­rer zum Teil nur unter engen Vor­aus­set­zun­gen über­haupt Ver­si­che­rungs­schutz anbie­ten. Sol­che Vor­aus­set­zun­gen sind bei­spiels­wei­se erhöh­te Prä­mi­en, hohe Selbst­be­hal­te der Zulie­fe­rer oder erwei­ter­te Risi­ko­aus­schlüs­se. Dabei lässt sich der Trend erken­nen, wonach es für Zulie­fe­rer umso schwie­ri­ger und risi­ko­rei­cher wird, je wei­ter „oben“ sie in der Lie­fer­ket­te bzw. je „näher“ sie dem OEM ste­hen (ins­be­son­de­re also für Tier-1-Zulieferer).

Fazit

Für Zulie­fe­rer wird es zuneh­mend schwie­rig, ren­ta­blen Ver­si­che­rungs­schutz zu guten Bedin­gun­gen zu erhal­ten. Den genann­ten Haftungs- und Kos­ten­ri­si­ken kann nur durch sorg­fäl­ti­ge und vor­aus­schau­en­de Ver­trags­ge­stal­tung gegen­über dem OEM und/oder dem Ein­satz optio­na­ler Ver­si­che­rungs­er­wei­te­rung begeg­net wer­den. Letz­te­res ist aller­dings mit erhöh­ten Kos­ten verbunden.

zurück

Bleiben Sie
up to date

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand unseres Newsletters. Sie können Ihre Einwilligung hierfür jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.