Die „Expert Group on liability and new technologies“ berät die EU-Kommission bezüglich der Anwendbarkeit der Produkthaftungsrichtlinie auf traditionelle Produkte, neue Technologien und neue gesellschaftliche Herausforderungen und unterstützt sie bei der Entwicklung von Grundsätzen, die als Leitlinien für mögliche Anpassungen der geltenden Gesetze dienen können.
Da die letzte Sitzung der Expertengruppe vom 14.05.2019 bereits länger zurückliegt und die bereits für Mitte 2019 angekündigten Leitlinien zur Produkthaftungsrichtlinie im Zusammenhang mit neuen Technologien weiter auf sich warten lassen, kann die Sitzung der Expertengruppe vom 05.11.2019 als positives Signal gewertet werden. Dies gilt umso mehr, als dass einige Mitglieder der genannten Expertengruppe deutliche Worte für den letzten kommissionsseitigen Entwurf der zuvor genannten Leitlinien fanden:
„One expert went as far as labelling it an ‘idiots’ guide to the Directive’. They also noted their disappointment that virtually all issues related to new technologies have been removed despite the original ambition to provide guidance for cases involving these technologies.” (vgl. Protokoll der Sitzung vom 18.02.2019)
Der Inhalt des bereits vorab veröffentlichten Agenda-Entwurfs der Sitzung lässt hoffen, dass diese Kritik gehört wurde, wobei wir insbesondere auf folgende Tagesordnungspunkte aufmerksam machen möchten:
- Produktbegriff: Sollen neben körperlichen auch sämtliche nicht-körperlichen Produkte (inkl. Software) unter den Produktbegriff fallen?
- Fehler: Sollte der Fehlerbegriff angepasst werden (bspw. durch Fälle, in denen ein Fehler vermutet wird oder der Fokus stärker auf die vorhersehbare Nutzung gerichtet wird)?
- Schaden: Sollen die ersatzfähigen Schadensarten (Tod, Körperverletzung und Privateigentum) erweitert werden?
- Hersteller: Klärung des Herstellerbegriffs bei bspw. 3D-Druckern (Hersteller der CAT-Datei oder derjenige, der das Produkt „druckt“?) und Onlinehändlern
- Ausschlusstatbestände: Sollen Entwicklungsrisiken (nach Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar) weiterhin von der Haftung ausgeschlossen sein und die „500-Euro-Grenze“ beibehalten werden?
- Versicherung: Soll eine Pflichtversicherung für Produkthaftungsfälle vorgeschrieben werden?
Ob sich die zukünftigen Leitlinien tatsächlich auf einen „idiots’ guide to the directive“ beschränken werden oder die Kommission die Chance nutzt, drängende Fragen inhaltlich aufzuarbeiten und so die voranschreitenden Entwicklungen insbesondere im Bereich neuer Technologien zu unterstützen, bleibt nun abzuwarten. Wir werden berichten.
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