USA, Kana­da und Mexi­ko schlie­ßen Han­dels­ab­kom­men USMCA

Nach mehr als zwei Jah­ren Ver­hand­lun­gen haben sich die USA, Mexi­ko und Kana­da auf den Nach­fol­ger des Han­dels­ab­kom­mens NAFTA (North Ame­ri­can Free Trade Agree­ment), das USMCA (United Sta­tes Mexi­co Cana­da Agree­ment), geei­nigt. Gera­de für Wirt­schafts­ak­teu­re in der Auto­mo­bil­bran­che ist das Abkom­men von immenser Bedeu­tung. Die deut­sche Auto­mo­bil­in­dus­trie unter­hält u. a. in Mexi­ko diver­se Pro­duk­ti­ons­stät­ten. Neben mehr Pla­nungs­si­cher­heit bedeu­tet das Abkom­men für vie­le Kon­zer­ne aller­dings auch, gestie­ge­ne Anfor­de­run­gen an Rohstoff- und Tei­le­her­künf­te sowie Min­dest­löh­ne zu berück­sich­ti­gen, um die Zoll­frei­heit gehan­del­ter Waren im NAFTA-Raum zu gewährleisten. 

Höhe­re Anfor­de­run­gen wer­den in dem Abkom­men auch an den Umwelt- und Arbeits­schutz gestellt.

Das neu ver­han­del­te Abkom­men ent­spricht im Kern der Grund­struk­tur des Vor­gän­gers NAFTA. Für die Auto­mo­bil­in­dus­trie aller­dings wur­den z. B. Schwel­len­wer­te bestimmt, zu wie viel Pro­zent ein Fahr­zeug in einem der drei Mit­glieds­staa­ten des Abkom­mens gefer­tigt sein muss, um zoll­frei expor­tiert wer­den zu kön­nen. Die­ser Wert wur­de von 62,5 auf 75% erhöht. Die USA erhof­fen sich wei­ter­hin eine Ver­la­ge­rung von Arbeits­plät­zen durch die Ein­füh­rung von Grenz­wer­ten, die fest­le­gen, dass mehr als 40% der für die Auto­mo­bil­pro­duk­ti­on benö­tig­ten Bau­tei­le von Arbei­tern gefer­tigt wer­den müs­sen, die min­des­tens 16 Dol­lar pro Stun­de verdienen.

Für die Zulie­fer­indus­trie ist dar­über hin­aus beson­ders zu beach­ten, dass 70% des in Fahr­zeu­gen ver­bau­ten Stahls und Alu­mi­ni­ums aus dem nord­ame­ri­ka­ni­schen Raum stam­men müs­sen. Aller­dings exis­tie­ren in der Regi­on kaum aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten, um die­sen Bedarf voll­stän­dig zu decken. Auf Druck der USA fand die Klau­sel aller­dings ihren Weg in den völ­ker­recht­li­chen Ver­trag. Vor Schwie­rig­kei­ten dürf­te die­se Klau­sel v. a. euro­päi­sche Zulie­fe­rer von Stahl-/Aluminiumbauteilen stel­len sowie Roh­stoff­lie­fe­ran­ten und vor Ort pro­du­zie­ren­de Betrie­be, die alle­samt ihre Lie­fer­ket­ten neu orga­ni­sie­ren müssen

Wäh­rend die bis­her das Abkom­men blo­ckie­ren­de Demo­kra­ti­sche Par­tei in den USA das USMCA zur Abstim­mung frei­ge­ge­ben hat, fehlt noch die fina­le Zustim­mung des kana­di­schen Par­la­ments. Bevor das Abkom­men von allen Par­tei­en rati­fi­ziert wird, bedarf es folg­lich noch eini­ger büro­kra­ti­scher Hür­den. An den Inhal­ten des Abkom­mens wer­den sich vor­aus­sicht­lich jedoch kei­ne gro­ßen Ände­run­gen mehr ergeben.

Eine voll­stän­di­ge Umset­zung der Quo­ten wird erst im Jahr 2023 erwar­tet. Die­se zu erfül­len wird aller­dings für jeden Her­stel­ler und Zulie­fe­rer in der Lie­fer­ket­te des Auto­mo­bil­sek­tors für Umbrü­che sorgen. 

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