Das 4. Eisenbahnpaket

Die neue euro­päi­sche Zulas­sungs­ver­ord­nung für Schienenfahrzeuge

 

Am 16.11.2017 ent­schei­det sich, ob es zukünf­tig in Euro­pa ein neu­es und dann har­mo­ni­sier­tes Zulas­sungs­ver­fah­ren für Schie­nen­fahr­zeu­ge geben wird. 

RISC Mee­ting

Vom 15. bis zum 16. Novem­ber 2017 tagt in Brüs­sel das „Rail­way Inter­ope­ra­bi­li­ty and Safe­ty Com­mit­tee“ (kurz RISC) als Ver­tre­tung der EU Mit­glied­staa­ten, um eine Emp­feh­lung für den nun vor­lie­gen­den fina­len Ent­wurf über eine euro­päi­sche Zulas­sungs­ver­ord­nung für Schie­nen­fahr­zeu­ge aus­zu­spre­chen. Der Ent­wurf wur­de fast zwei Jah­re lang mit allen EU-Mitgliedstaaten und Akteu­ren des Eisen­bahn­sek­tors dis­ku­tiert und vor­be­rei­tet. Auch in sei­ner End­fas­sung gilt er als nicht unkri­tisch – ein posi­ti­ves Voting im RISC scheint damit als bis­her nicht gesichert. 

Das 4. Eisen­bahn­pa­ket – die Zulassungsverordnung

Soll­te der Ent­wurf kei­ne Zustim­mung bei den Mit­glied­staa­ten fin­den, brä­che damit eine wesent­li­che Säu­le des 4. Eisen­bahn­pa­ke­tes der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on weg; damit wür­de die Haupt­for­de­rung der Eisen­bahn­in­dus­trie schei­tern, die­sen Bereich end­lich zu dere­gu­lie­ren und euro­pä­isch zu ver­ein­heit­li­chen. Von der Umset­zung der Zulas­sungs­ver­ord­nung ver­spre­chen sich die Betei­lig­ten die Ver­bes­se­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit gegen­über ande­ren Verkehrsträgern.

Soll­te der Ent­wurf jedoch auf Zustim­mung sto­ßen, wird sich die Bahn-Welt nicht nur für Zug­her­stel­ler und Bahn­be­trei­ber ändern. Der Ent­wurf hat es in sich und gilt in Fach­krei­sen nicht umsonst als die größ­te Geset­zes­än­de­rung der Neu­zeit der Eisen­bahn­in­dus­trie: Neben einem völ­lig neu­en und euro­pa­weit har­mo­ni­sier­ten Zulas­sungs­ver­fah­ren für Schie­nen­fahr­zeu­ge wer­den die Geneh­mi­gungs­be­hör­den der Mit­glied­staa­ten umfang­rei­che Zustän­dig­kei­ten an Euro­pa, die Antrag­stel­ler und pri­va­te Prüf­or­ga­ni­sa­tio­nen abge­ben. Die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur (ERA) mit Sitz im fran­zö­si­schen Valen­ci­en­nes wür­de ins Zen­trum des Zulas­sungs­ver­fah­rens rücken und damit klas­si­sche ver­wal­tungs­recht­li­che Auf­ga­ben auf euro­päi­scher Ebe­ne wahr­neh­men. Die Her­stel­ler bzw. Antrags­stel­ler wären künf­tig gezwun­gen, die Kon­for­mi­tät und Sicher­heit ihrer Pro­duk­te aus­schließ­lich über unab­hän­gi­ge pri­va­te Prüf­stel­len abzu­si­chern und durch die­se die Konformitäts- und Sicher­heits­prü­fung durch­zu­füh­ren zu lassen.

Aus­blick

Im Ergeb­nis ent­ste­hen damit in einem der wich­tigs­ten euro­päi­schen Ver­kehrs­trä­ger nicht nur völ­lig neue Pro­zes­se, auf die sich alle Akteu­re erst ein­mal ein­stel­len müs­sen, son­dern auch völ­lig neue Ver­ant­wort­lich­kei­ten. Die Rege­lung die­ser neu­en Pro­zes­se und Ver­ant­wort­lich­kei­ten wird zum einen Gegen­stand eines gera­de erst ent­ste­hen­den euro­päi­schen Ver­wal­tungs­rechts sein und zum ande­ren Inhalt von prä­zi­sen ver­trag­li­chen Vereinbarungen.

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