Die neue europäische Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge
Am 16.11.2017 entscheidet sich, ob es zukünftig in Europa ein neues und dann harmonisiertes Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge geben wird.
RISC Meeting
Vom 15. bis zum 16. November 2017 tagt in Brüssel das „Railway Interoperability and Safety Committee“ (kurz RISC) als Vertretung der EU Mitgliedstaaten, um eine Empfehlung für den nun vorliegenden finalen Entwurf über eine europäische Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge auszusprechen. Der Entwurf wurde fast zwei Jahre lang mit allen EU-Mitgliedstaaten und Akteuren des Eisenbahnsektors diskutiert und vorbereitet. Auch in seiner Endfassung gilt er als nicht unkritisch – ein positives Voting im RISC scheint damit als bisher nicht gesichert.
Das 4. Eisenbahnpaket – die Zulassungsverordnung
Sollte der Entwurf keine Zustimmung bei den Mitgliedstaaten finden, bräche damit eine wesentliche Säule des 4. Eisenbahnpaketes der Europäischen Kommission weg; damit würde die Hauptforderung der Eisenbahnindustrie scheitern, diesen Bereich endlich zu deregulieren und europäisch zu vereinheitlichen. Von der Umsetzung der Zulassungsverordnung versprechen sich die Beteiligten die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsträgern.
Sollte der Entwurf jedoch auf Zustimmung stoßen, wird sich die Bahn-Welt nicht nur für Zughersteller und Bahnbetreiber ändern. Der Entwurf hat es in sich und gilt in Fachkreisen nicht umsonst als die größte Gesetzesänderung der Neuzeit der Eisenbahnindustrie: Neben einem völlig neuen und europaweit harmonisierten Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge werden die Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten umfangreiche Zuständigkeiten an Europa, die Antragsteller und private Prüforganisationen abgeben. Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) mit Sitz im französischen Valenciennes würde ins Zentrum des Zulassungsverfahrens rücken und damit klassische verwaltungsrechtliche Aufgaben auf europäischer Ebene wahrnehmen. Die Hersteller bzw. Antragssteller wären künftig gezwungen, die Konformität und Sicherheit ihrer Produkte ausschließlich über unabhängige private Prüfstellen abzusichern und durch diese die Konformitäts- und Sicherheitsprüfung durchzuführen zu lassen.
Ausblick
Im Ergebnis entstehen damit in einem der wichtigsten europäischen Verkehrsträger nicht nur völlig neue Prozesse, auf die sich alle Akteure erst einmal einstellen müssen, sondern auch völlig neue Verantwortlichkeiten. Die Regelung dieser neuen Prozesse und Verantwortlichkeiten wird zum einen Gegenstand eines gerade erst entstehenden europäischen Verwaltungsrechts sein und zum anderen Inhalt von präzisen vertraglichen Vereinbarungen.
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