Dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine unmittelbaren Verpflichtungen für Hersteller von Produkten, Diensten und Anwendungen enthält, ist kein Geheimnis. Hersteller, so steht es in Erwägungsgrund 78 der DSGVO, sollen lediglich “[…] ermutigt werden, das Recht auf Datenschutz bei der Entwicklung und Gestaltung der Produkte, Dienste und Anwendungen zu berücksichtigen […]”. Unternehmen, die sich darauf verlassen und den Datenschutz bei der Produktentwicklung unberücksichtigt lassen, verkennen jedoch ihre mittelbare Verpflichtung zur Umsetzung der DSGVO. Diese kann sich beispielsweise aus dem Vertrags‑, aber auch aus dem Produzentenhaftungsrecht ergeben. Auf der Rechtsfolgenseite drohen bei Verstößen vor allem Klagen von Kunden und Betroffenen. Darüber hinaus denken Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch auch immer lauter über Produktwarnungen nach.
In unserem Business Brunch Digital Datenschutz möchten wir über dieses aktuelle Thema informieren und Hersteller konkrete Hilfestellungen zur Identifizierung und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen geben. Hierbei werden auch Anforderungen an den technischen Datenschutz ausreichende Berücksichtigung finden.
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie Product Compliance Manager und interne Datenschutzbeauftragte.
Agenda und Referenten
10:00 bis 10:20 Uhr: Anforderungen der DSGVO an Hersteller
- Stefan Hessel, Co-Head Digital Business Unit
10:20 bis 10:40 Uhr: Technischer Datenschutz
10:40 bis 11:00 Uhr: Austausch und Diskussion
Melden Sie sich jetzt an. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung wird am 20. Oktober 2021 von 10:00 Uhr-11:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
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