Die EU-Marktüberwachungsverordnung und ihre Aus­wir­kun­gen auf den Online Handel

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Vor dem Hin­ter­grund des ste­tig wach­sen­den Online-Handels und der immer kom­ple­xer wer­den­den glo­ba­len Lie­fer­ket­ten wur­de die Mark­über­wa­chung mit der Ver­ord­nung (EU) 2019/1020 (MÜ-VO) über­ar­bei­tet, um sie effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Sie gilt ab dem 16. Juli 2021 in allen Mit­glied­staa­ten der EU ver­bind­lich und wird vor allem im Bereich des Online-Handels für Neue­run­gen sor­gen. Erst­mals wur­de der so genann­te Fulfilment-Dienstleister eta­bliert, der nun Adres­sat behörd­li­cher Maß­nah­men wer­den kann. Doch auch Online – Markt­plät­ze kön­nen in die Pflicht genom­men werden.

Ses­si­on 1
Ein­füh­rung in die Produktverantwortung 

  • Saskia Witt­brodt, Seni­or Asso­cia­te im Team Regu­la­to­ty Affairs & Marktmaßnahmen

Ses­si­on 2
Anwen­dungs­be­reich und Zie­le der neu­en Ver­ord­nung (EU) 2019/1020

Die Ver­an­stal­tung wird am 06.04.2021 von 10–13 Uhr als Web­i­nar durch­ge­führt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Anmel­dung fin­den Sie hier.

Eine Ver­an­stal­tung von reusch­law Legal Con­sul­tants und Pro­duc­tIP.

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