Die Lage der Cybersicherheit im Automobilsektor ist angespannt. Insbesondere Angriffe mit Ransomware führen immer wieder zu massiven Unterbrechungen der Leistungserbringung bei Automobilzulieferern. Diese beunruhigende Entwicklung wirft nicht nur Haftungsfragen auf, sondern führt auch zu steigenden rechtlichen Anforderungen an die Cybersicherheit in der Lieferkette. Automobilhersteller müssen die Cybersicherheit von Fahrzeugen frühzeitig im Entwicklungszyklus neuer Fahrzeugmodelle berücksichtigen und die Umsetzung gemäß EU-Typgenehmigungsrecht nachweisen. Da die OEM diese neuen Anforderungen nicht ohne ihre Zulieferer umsetzen können, ergeben sich auch hier zunehmend rechtliche Anforderungen für die gesamte Branche.
In unserem Webinar stellen wir die rechtlichen Anforderungen an Cybersecurity für Automobilzulieferer vor und zeigen, wie die Umsetzung der Anforderungen im Unternehmen und im Produkt gelingen kann.
Session 1: Vertragliche Anforderungen und Haftung
Referent: Daniel Wuhrmann, Head of Mobility, reuschlaw
- Vertragliche Anforderungen an Cybersicherheit und Haftung bei Cyberangriffen und Sicherheitslücken
- Cybersicherheit als (zukünftiger) Gegenstand der Produkthaftung
- Hinweise zur Vertragsgestaltung
Session 2: Neue Spielregeln für Cybersicherheit und praktische Umsetzung
Referent: Stefan Hessel, Head of Digital Business, reuschlaw
- Auswirkungen der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union (NIS2-Richtlinie) auf Zulieferer
- Das Produkt im Fokus des Rechts: die UNECE R 155/156 und der geplante Cyber Resilience Act der EU-Kommission
- Praktische Umsetzung durch Cybersecurity Compliance Management und Incident Response
Die Veranstaltung wird am 02. Mai 2023 von 12:30–13:30 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
Ihre Anmeldung
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.