Seit Juni 2022 ist der finale Entwurf der Maschinenverordnung als Nachfolgeregelung der bekannten, aber in die Jahre gekommenen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Es ist wahrscheinlich, dass der Entwurf noch dieses Jahr im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und dann mit einer Frist zwischen 6 und 36 Monaten in wesentlichen Teilen in Kraft tritt. Die Veranstaltung stellt die wesentlichen Regelungen im Grundsatz vor, fokussiert insbesondere auf die Bezüge zu Software und Cybersecurity und die Möglichkeit der digitalen Bedienungsanleitung.
Session 1: Grundsätzliche Regelungen neue Maschinen-VO
Referentin: Saskia Wittbrodt
- Im ersten Teil der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Neuerungen und grundsätzlichen Regelungen des Entwurfs der Masch-VO vor, angefangen mit der Anpassung an die Vorgaben des New Legislative Framework und der Präzisierung des Regelungsbereichs über die Einführung neuer Begrifflichkeiten und Maschinenkategorien bis hin zur Möglichkeit der Bereitstellung digitaler Informationen.
Session 2: Die Konformitätsbewertung für Maschinen mit Blick auf Software und Cybersecurity
Referent: Philipp Reusch
- Im zweiten Teil erläutern wir die Vorgaben und die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Maschinen mit Blick auf Software und KI bestehen, und welche Gefahren berücksichtigt werden müssen, die sich aus der Vernetzung von Maschinen in der smarten Fabrik ergeben können.
Session 3: Digitale Bedienungsanleitung und Digitaler Produktpass
Referent:in: Saskia Wittbrodt & Philipp Reusch
- Abschließend widmen wir uns den Anforderungen für die Bereitstellung von digitalen Informationen im Kontext der Sustainability-Initiative der Europäischen Kommission mit Blick auf den digitalen Produktpass.
Die Veranstaltung wird am 18. November 2022 von 11:30–12:30 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
Die Anmeldung ist bereits geschlossen.
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