Safety meets Security: Die neue EU-Maschinenverordnung im Kontext von Cyber Resilience und künstlicher Intelligenz
Zwischen Innovation und Regulierung: Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) wird die Sicherheit von Maschinen grundlegend digital gedacht. Ab Januar 2027 gibt es keine Übergangsfrist mehr – wer dann konform sein will, muss seinen Fahrplan für 2026 jetzt festlegen.
Erfahren Sie in unserem Update, wie Sie die Brücke zwischen klassischem Engineering, den neuen Anforderungen der MVO und des EU-Digitalrechts, insbesondere zur Cyber Resilience und Künstlicher Intelligenz (KI), schlagen. Wir beleuchten unter anderem:
- Einführung in die MVO: Paradigmenwechsel durch Digitalisierung
- Schutzschild Cyber Resilience: Wie Sie Ihre Maschinen gegen Manipulation und Angriffe absichern, um den Vorgaben der MVO und des Cyber Resilience Act (CRA) gerecht zu werden.
- KI-Systeme im Fokus: Was die neuen Einstufungen nach der MVO und der KI-Verordnung für selbstlernende Funktionen in der Steuerung bedeuten.
- Rechtssicherer Übergang in der Praxis: Strategien, um die Umstellungsphase optimal zu nutzen.
Referentinnen
- Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin und Counsel, reuschlaw
- Christina Ziegler-Kiefer, Rechtsanwältin und Senior Associate, reuschlaw
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
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