reusch­law Update – Frist­ver­län­ge­rung für MDR-Compliance

OrtWebinar

Datum 09.03.2023, 10:30-12:00

Wer pro­fi­tiert, wer nicht?

MDR und IVDR sind viel dis­ku­tiert und belas­ten Her­stel­ler mit stren­gen Anfor­de­run­gen an die Pro­dukt­kon­for­mi­tät. Die Viel­zahl der Höher­klas­si­fi­zie­run­gen, das Feh­len akkre­di­tier­ter Benann­ter Stel­len und nicht zuletzt die Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass vie­le Pro­duk­te nicht mehr oder noch nicht in Ver­kehr gebracht wer­den kön­nen. Eng­päs­se und Ver­sor­gungs­lü­cken bei essen­zi­el­len Medi­zin­pro­duk­ten, ins­be­son­de­re Nischen­pro­duk­ten, sind die Fol­ge oder drohen.

Die EU-Kommission ist die­sem Umstand nun begeg­net mit einer wei­te­ren Frist­ver­län­ge­rung für die end­gül­ti­ge MDR-/IVDR-Compliance. Gleich­zei­tig wird auf die „Abver­kaufs­re­gel“ ver­zich­tet. Die neu­en Fris­ten fol­gen einer Staf­fe­lung nach risi­ko­ba­sier­tem Ansatz. Das bedeu­tet aber nicht, dass die Anfor­de­run­gen an die Sicher­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit von Medi­zin­pro­duk­ten wie in MDR / IVDR defi­niert gelo­ckert wer­den. Außer­dem ist die Frist­ver­län­ge­rung an bestimm­te Bedin­gun­gen geknüpft, sodass nicht alle Pro­duk­te von der zusätz­li­chen Zeit profitieren.

In unse­rem reusch­law Update infor­mie­ren wir Sie zu den neu gel­ten­den Fris­ten und den Vor­aus­set­zun­gen, unter denen die Frist­ver­län­ge­rung für ein­zel­ne Pro­duk­te in Anspruch genom­men wer­den kann.

Refe­ren­tin: Miri­am Schuh, Sala­ry Part­ner, Head of Health­ca­re, reuschlaw 

Die Ver­an­stal­tung wird am 09. März 2023 von 10:30–12:00 Uhr als Web­i­nar mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durchgeführt.

Die Anmel­dung ist bereits geschlossen.

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