Rechtssicherheit für Batterien und alternative Antriebe
Mit der angestrebten Klimaneutralität und der damit einhergehenden Elektrifizierung haben sich nicht nur die Anzahl und der Einsatz von industriellen Batterielösungen und Elektrofahrzeugen in den letzten Jahren vervielfacht. Damit verbunden sind auch neue technische und rechtliche Anforderungen für die gesamte Batterieindustrie. Unabhängig davon, ob es sich um die Herstellung und den erstmaligen Einsatz von Batterieprodukten handelt oder Batterien einem zweiten Lebenszyklus („2nd-Life“) zugeführt werden sollen, werden sowohl die Kundenanforderungen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen umfangreicher und komplexer. Gleiches gilt für weitere alternative Antriebsarten, wie etwa Wasserstoff.
Unser Kompetenzteam ist in diesem Kontext auf Ihre Fragen und täglichen Herausforderungen in der Praxis spezialisiert, angefangen mit der Bewertung der zu erfüllenden rechtlichen Anforderungen bei der Entwicklung und Produktion (u.a. in den Bereichen Produktsicherheit und Homologation) über Fragen zulässiger Vertriebswege und notwendiger Genehmigungen bis hin zur Gestaltung von Verträgen mit Kunden und Lieferanten, um bestehende Risiken auch im Bereich der (Produkt)Haftung bestmöglich zu minimieren.
Unser Kompetenzteam berät und unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Batterien und alternative Antriebsstoffe.
Ihr Ansprechpartner
Melden Sie sich jederzeit gerne, wenn wir Sie unterstützen können oder Sie Fragen haben. Gerne erläutern wir Ihnen unser Vorgehen in einem persönlichen Gespräch, beantworten Ihre Fragen und erstellen ein passendes Angebot für Ihr Unternehmen.