Das 4. Eisen­bahn­pa­ket und die Produktzulassung

Neue euro­päi­sche Zulas­sungs­ver­ord­nung für Schie­nen­fahr­zeu­ge – Fol­low up

War­um Her­stel­ler und Betrei­ber sich jetzt schon mit der The­ma­tik aus­ein­an­der set­zen sollten

Am 16.11.2017 hat das RISC Komi­tee der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on den Weg für ein neu­es und har­mo­ni­sier­tes Zulas­sungs­ver­fah­ren für Schie­nen­fahr­zeu­ge freigemacht.

RISC Mee­ting

Nach wei­te­ren inten­si­ven Ver­hand­lun­gen, Anpas­sun­gen und Ände­run­gen hat das „Rail­way Inter­ope­ra­bi­li­ty and Safe­ty Com­mit­tee“ (kurz RISC) am 16. Novem­ber 2017 dem Ent­wurf der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on für eine euro­päi­sche Zulas­sungs­ver­ord­nung in der Eisen­bahn­in­dus­trie zuge­stimmt. Die nun­mehr erfolg­te Zustim­mung durch das RISC (Ver­tre­tung der EU Mit­glied­staa­ten) stellt einen wei­te­ren Mei­len­stein bei der Umset­zung des Geset­zes­vor­ha­bens zum 4. Eisen­bahn­pa­ket dar. Denn ab Juni 2019 wird es hier­durch in der Euro­päi­schen Uni­on ein voll­stän­dig neu­es und euro­pa­weit har­mo­ni­sier­tes Zulas­sungs­ver­fah­ren für Schie­nen­fahr­zeu­ge geben. 

Das 4. Eisen­bahn­pa­ket – die Zulassungsverordnung

Die neue Zulas­sungs­ver­ord­nung für Schie­nen­fahr­zeu­ge, wel­che von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on auf Grund­la­ge der über­ar­bei­te­ten Interoperabilitäts-Richtlinie (EU 2016/797) erstellt wor­den ist, gilt als ein Kern­stück der Tech­ni­schen Säu­le inner­halb des 4. Eisen­bahn­pa­kets. Durch ein­heit­li­che Rege­lun­gen und Anfor­de­run­gen sol­len die unter­schied­li­chen natio­na­len Hür­den bei der Fahr­zeug­zu­las­sung abge­baut sowie Kos­ten, Dau­er und Kom­ple­xi­tät der ein­zel­nen Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren redu­ziert wer­den. Am Ende sol­len euro­pa­weit gül­ti­ge Zulas­sungs­be­schei­de als auch har­mo­ni­sier­te Eisen­bahn­fahr­zeu­ge und Infra­struk­tu­ren ste­hen, die einen grenz­über­schrei­ten­den bar­rie­re­frei­en Ver­kehr inner­halb der EU mög­lich machen. Die Bahn­in­dus­trie erhofft sich durch die­se Ver­ein­fa­chung und Ver­ein­heit­li­chung der Pro­zes­se eine Kos­ten­ein­spa­rung um bis zu 20% und damit eine ver­bes­ser­te Attrak­ti­vi­tät, Wirt­schaft­lich­keit und Wett­be­werbs­fä­hig­keit für den gesam­ten Sektor.

Die neue Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (sog. Imple­men­ting Act) für Schie­nen­fahr­zeug­zu­las­sung soll im Früh­jahr 2018 im Amts­blatt der EU ver­öf­fent­licht wer­den und dann im Juni 2019 in allen EU Mit­glied­staa­ten in Kraft tre­ten. Die Mit­glied­staa­ten wer­den hier­nach kon­kre­te ver­wal­tungs­recht­li­che Zustän­dig­kei­ten, Kom­pe­ten­zen, und Ver­fah­ren an Euro­pa und pri­va­te Prüf­or­ga­ni­sa­tio­nen abge­ben. Grund­sätz­lich fei­ert der euro­päi­sche Eisen­bahn­sek­tor die neue Zulas­sungs­ver­ord­nung als Erfolg, doch ist das Doku­ment auch in sei­ner End­fas­sung nicht gänz­lich unum­strit­ten. Denn bis Juni 2019 haben sowohl die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur, die ins Zen­trum der Fahr­zeug­zu­las­sung rücken wird, als auch die natio­na­len Behör­den noch so eini­ges zu tun. Neben der Abschaf­fung bzw. Anpas­sung der natio­na­len Ver­wal­tungs­ver­fah­ren sind eben­die­se Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren, Pro­zes­se, Struk­tu­ren, Stel­len und Instru­men­te erst noch auf euro­päi­scher Ebe­ne zu ent­wi­ckeln, zu imple­men­tie­ren und zu eta­blie­ren. Daher ver­wun­dert es nicht, dass der Ent­wurf zum aktu­el­len Zeit­punkt noch Lücken auf­weist und kri­ti­sche The­men­fel­der der Pro­dukt­zu­las­sung bis­her unge­klärt bzw. nicht abschlie­ßend gere­gelt sind. Ver­ein­zelt wird sogar von einer Ver­schlech­te­rung für den Bahn­sek­tor, unaus­ge­reif­ten Pro­zes­sen und einem admi­nis­tra­ti­ven „Mons­ter“ auf euro­päi­scher Ebe­ne gesprochen. 

Aus­blick

In den kom­men­den Mona­ten wer­den sich alle Akteu­re der euro­päi­schen Eisen­bahn­in­dus­trie auf die neu­en Pro­zes­se ein­stel­len müs­sen. Dar­über hin­aus wer­den bis zum Inkraft­tre­ten der Zulas­sungs­ver­ord­nung wei­te­re ergän­zen­de Rechts­ak­te und Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren – auf euro­päi­scher und natio­na­ler Ebe­ne – erwar­tet, die zur wei­te­ren Kom­ple­xi­tät des The­mas bei­tra­gen dürften. 

Wir wer­den Sie auf dem Lau­fen­den halten. 

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