Neue europäische Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge – Follow up
Warum Hersteller und Betreiber sich jetzt schon mit der Thematik auseinander setzen sollten
Am 16.11.2017 hat das RISC Komitee der Europäischen Kommission den Weg für ein neues und harmonisiertes Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge freigemacht.
RISC Meeting
Nach weiteren intensiven Verhandlungen, Anpassungen und Änderungen hat das „Railway Interoperability and Safety Committee“ (kurz RISC) am 16. November 2017 dem Entwurf der Europäischen Kommission für eine europäische Zulassungsverordnung in der Eisenbahnindustrie zugestimmt. Die nunmehr erfolgte Zustimmung durch das RISC (Vertretung der EU Mitgliedstaaten) stellt einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Gesetzesvorhabens zum 4. Eisenbahnpaket dar. Denn ab Juni 2019 wird es hierdurch in der Europäischen Union ein vollständig neues und europaweit harmonisiertes Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge geben.
Das 4. Eisenbahnpaket – die Zulassungsverordnung
Die neue Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge, welche von der Europäischen Kommission auf Grundlage der überarbeiteten Interoperabilitäts-Richtlinie (EU 2016/797) erstellt worden ist, gilt als ein Kernstück der Technischen Säule innerhalb des 4. Eisenbahnpakets. Durch einheitliche Regelungen und Anforderungen sollen die unterschiedlichen nationalen Hürden bei der Fahrzeugzulassung abgebaut sowie Kosten, Dauer und Komplexität der einzelnen Genehmigungsverfahren reduziert werden. Am Ende sollen europaweit gültige Zulassungsbescheide als auch harmonisierte Eisenbahnfahrzeuge und Infrastrukturen stehen, die einen grenzüberschreitenden barrierefreien Verkehr innerhalb der EU möglich machen. Die Bahnindustrie erhofft sich durch diese Vereinfachung und Vereinheitlichung der Prozesse eine Kosteneinsparung um bis zu 20% und damit eine verbesserte Attraktivität, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für den gesamten Sektor.
Die neue Durchführungsverordnung (sog. Implementing Act) für Schienenfahrzeugzulassung soll im Frühjahr 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und dann im Juni 2019 in allen EU Mitgliedstaaten in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten werden hiernach konkrete verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten, Kompetenzen, und Verfahren an Europa und private Prüforganisationen abgeben. Grundsätzlich feiert der europäische Eisenbahnsektor die neue Zulassungsverordnung als Erfolg, doch ist das Dokument auch in seiner Endfassung nicht gänzlich unumstritten. Denn bis Juni 2019 haben sowohl die Europäische Eisenbahnagentur, die ins Zentrum der Fahrzeugzulassung rücken wird, als auch die nationalen Behörden noch so einiges zu tun. Neben der Abschaffung bzw. Anpassung der nationalen Verwaltungsverfahren sind ebendiese Genehmigungsverfahren, Prozesse, Strukturen, Stellen und Instrumente erst noch auf europäischer Ebene zu entwickeln, zu implementieren und zu etablieren. Daher verwundert es nicht, dass der Entwurf zum aktuellen Zeitpunkt noch Lücken aufweist und kritische Themenfelder der Produktzulassung bisher ungeklärt bzw. nicht abschließend geregelt sind. Vereinzelt wird sogar von einer Verschlechterung für den Bahnsektor, unausgereiften Prozessen und einem administrativen „Monster“ auf europäischer Ebene gesprochen.
Ausblick
In den kommenden Monaten werden sich alle Akteure der europäischen Eisenbahnindustrie auf die neuen Prozesse einstellen müssen. Darüber hinaus werden bis zum Inkrafttreten der Zulassungsverordnung weitere ergänzende Rechtsakte und Gesetzgebungsverfahren – auf europäischer und nationaler Ebene – erwartet, die zur weiteren Komplexität des Themas beitragen dürften.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
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