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“ ‘Die recht­li­chen Ver­hält­nis­se bei daten­ge­steu­er­ten Indus­trie­pro­jek­ten sind noch in vie­ler Hin­sicht unge­klärt’, sagt Reusch. Zwar wer­de seit Jah­ren dar­über dis­ku­tiert, wer bei Maschi­nen­da­ten grund­sätz­lich wel­che Nutzungs- und Urhe­ber­rech­te hat. ‘Es gibt auch eini­ge Theo­rien dazu – aber eben noch kei­ne kla­re recht­li­che Aus­sa­ge, an die sich alle hal­ten müs­sen.’ Der Gesetz­ge­ber hal­te sich noch zurück mit kla­ren Regeln, sagt Reusch, ‘auch weil sich die Geschäfts­mo­del­le und die Mög­lich­kei­ten der ver­netz­ten Koope­ra­ti­on so schnell ändern und immer amor­pher und viel­fäl­ti­ger werden.’ ”

Phil­ipp Reusch in “brand eins /thema Wirt­schafts­kanz­lei­en 2021 – ‘Recht so?’ ”, 05/2021.

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