Am 3. Mai 2021 befasste sich der Verkehrsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem autonomen Fahren. Gegenstand der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zum autonomen Fahren (19/27439) (PDF). Dieser beinhaltet Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes. Zu den Experten gehörte auch Rechtsanwalt Stefan Hessel.
Bewertung des Entwurfs durch Experten
In der Anhörung wurde der Entwurf von allen beteiligten Experten insgesamt positiv bewertet. Der Entwurf sei jedoch eher als eine Vorstufe zu den erforderlichen umfassenden Regelungen in diesem Bereich anzusehen, der einen Testbetrieb autonomer Fahrzeuge erlaubt und damit die wissenschaftliche Basis für die Bewertung der Technologie verbessert. Für den Einsatz autonomer Fahrzeuge im Individualverkehr erweist sich der Entwurf jedoch in weiten Teilen als unzureichend.
Cybersicherheit und Datenschutz bei autonomen Fahrzeugen
Im Hinblick auf potenzielle Cyberangriffe steht das autonome Fahren in Zukunft besonderen Herausforderungen gegenüber, denen insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit frühzeitig zu begegnen ist. Die Cybersicherheit zählt zu den größten Herausforderungen des autonomen Fahrens. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurden bereits im März 2021 die durch das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) als Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) erarbeiteten Regelungen verbindlich auf europäischer Ebene umgesetzt. Vor dem Hintergrund dieser Regelungen ist der deutsche Entwurf eines Gesetzes zum autonomen Fahren als eher oberflächlich zu bewerten.
Eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung des autonomen Fahrens erfordert darüber hinaus klare Regeln zur Verarbeitung und Nutzung von Daten, da diese beim autonomen Fahren in großem Umfang verarbeitet werden müssen. Neben Sachdaten können dabei auch personenbezogene Daten der Fahrzeuginsassen, aber auch personenbezogen Daten von Personen aus dem Umfeld des Fahrzeuges erhoben werden. Um hier einen Ausgleich zwischen den Datenschutzinteressen der Betroffenen und der erforderlichen Datennutzung durch die Hersteller, Betreiber und Halter autonomer Fahrzeuge zu schaffen, sind Regelungen erforderlich, die über den aktuellen Entwurf hinausgehen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beim autonomen Fahren, etwa im Bereich der Informationspflichten, enorme Herausforderungen mit sich bringen kann, die auch mit Blick auf die Interessen der Betroffenen nicht wünschenswert erscheinen.
Herausforderungen für Betreiber und Fazit
Die durch den Entwurf offengebliebenen Fragen sollten jedoch keiner nationalen Lösung, sondern vielmehr einer einheitlichen Regelung auf europäischer Ebene zugeführt werden. Denn die bereits bestehenden neuartigen und erstmals verbindlichen Regelungen auf europäische Ebene stellen die Automobilbranche bereits jetzt vor Herausforderungen. Ein klarer Rechtsrahmen ist für die Integration autonomer Fahrzeuge in den öffentlichen Straßenverkehr unerlässlich. Er gilt daher Rechtsunsicherheiten von Betreibern, Herstellern und zuständigen Behörden zu beseitigen. Parallel zu diesen Bemühungen müssen Verantwortliche darauf achten, die vielfältigen gesetzlichen Regelungen zu Cybersicherheit und Datenschutz, die durch den Entwurf eines Gesetzes zum autonomen Fahren nicht vereinheitlicht werden, zu beachten. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Die vollständige Stellungnahme von Herrn Hessel finden Sie hier (PDF).