Folgen für Hersteller und Importeure von Mobiltelefonen und Tablets
Da für die Herstellung von smarten Produkten wie Smartphones und Tablets immense Energie- und Materialressourcen abgerufen werden, wurde im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 und in Umsetzung der Vorgaben des „Green Deal“ eine Durchführungsverordnung vorgeschlagen, die im Anwendungsbereich der aktuell noch gültigen Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG zukünftig neue Ökodesign-Vorgaben für Smartphones und Tablets regeln soll. Der Vorschlag soll noch im Jahr 2022 von der EU-Kommission angenommen werden.
Die Gründe für diese begrüßenswerte europäische Initiative sind mannigfaltig:
So werden smarte Produkte von ihren Verwendern häufig nicht bis zum Ende ihres Lebenszyklus verwendet, weil die Produkte im Verhältnis zu neueren Produkten vermindert leistungsfähig sind oder schlicht ein neues Produkt mit weiteren Leistungsmerkmalen auf dem Markt erschienen ist, die der jeweilige Verwender haben möchte. In der Regel werden ausgesonderte smarte Produkte auch nicht wiederverwendet – etwa auf dem Zweite-Hand-Markt – oder ordnungsgemäß recycelt, sondern enden in einer Schublade oder unsachgemäß im Hausmüll. Darüber hinaus stellt sich auch die Reparatur von smarten Geräten oft als Hindernis für deren Weiterverwendung heraus, da die Kosten der Reparatur die Kosten der Anschaffung übersteigen oder eine Reparatur nicht möglich ist, weil das technische Know-how fehlt oder die erforderlichen Ersatzteile nicht mehr bestellt werden können.
Vor diesem Hintergrund sollen Mobiltelefone und Tablets in der Zukunft nicht nur energieeffizienter und nachhaltiger gestaltet werden, um die umweltschonende Nutzung und das Recycling zu fördern. Vor allem soll die Weiter- und Wiederverwendung dieser Geräte durch verbesserte Reparaturbedingungen und den Erhalt von softwaregesteuerten Systemupgrades gefördert werden.
In diesem Sinne müssen Hersteller von Smartphones bei Konstruktion und Bau künftig sicherstellen, dass diese robust genug sind, um 100 Stürze aus einem Meter Höhe und Spritzwasser zu überdauern. Akkus müssen bei 500 Ladezyklen noch eine Mindest-Restkapazität von 80% erreichen. Darüber hinaus müssen Hersteller bestimmte Ersatzteile wie Akkus und Displays bis zu fünf Jahre bzw. für Tablets sogar bis zu sechs Jahre, nachdem das Produkt nicht mehr vertrieben wird, für eine Reparatur zur Verfügung stellen. Die Lieferung bestellter Ersatzteile muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung erfolgen.
Im Übrigen sollen Reparaturwerkstätten bis zu sieben Jahre nach dem Inverkehrbringen des jeweiligen Produkts auf die herstellerseitigen Reparaturanleitungen zugreifen können. Zusätzlich soll die Preisgestaltung für Ersatzteile und Reparaturanleitungen verbraucherfreundlich transparent gestaltet werden.
Im Gleichlauf mit bereits bestehenden Vorgaben zur Energiekennzeichnung gemäß Verordnung (EU)2017/1369 soll die verpflichtende Kennzeichnung mit einem Energielabel eingeführt werden, das auf einer Skala von A (sehr geringer Energieverbrauch) bis G (sehr hoher Energieverbrauch) den Stromverbrauch erkennen lassen soll. Hier sollen die Hersteller künftig auch Angaben für die typische Akkulaufzeit in Stunden und zur Anzahl der Ladezyklen bis zur 80-Prozent-Kapazität machen.
Die Annahme des Entwurfes durch die Kommission ist für Ende dieses Jahres geplant. Die Verordnung könnte daher bereits Anfang 2023 in Kraft treten.
Fazit
Mit den neuen Ökodesign-Regelungen sollen die Anforderungen an die Ressourceneffizienz in der Europäischen Union in Einklang gebracht werden, um die Umweltverträglichkeit der Produkte zu verbessern sowie leistungsschwache und damit minderwertige Produkte vom Markt zu verbannen. Zwar hat der europäische Gesetzgeber Übergangsfristen von 12 bzw. 18 Monaten vorgesehen, um die neuen Ökodesign-Anforderungen umzusetzen. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Anpassungen dürfte dies jedoch viele Hersteller vor eine große Herausforderung stellen. Entsprechende personelle und materielle Ressourcen sollten daher bereits jetzt eingeplant werden.
zurück