“Ganz unabhängig vom Anbieter birgt der Einsatz von KI generell datenschutzrechtliche Herausforderungen. Sei es die Gewährleistung der Transparenz, die Sicherstellung der Betroffenenrechte oder eine mögliche Datenschutzverletzung aufgrund fehlerhaft generierter Inhalte. Die Datensicherheit – gleich, ob die Verarbeitung im EU-Inland oder im EU-Ausland erfolgt – ist stets sicherzustellen. Mit entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen und Zusagen im konkreten Einzelfall ist ein datenschutzkonformer Einsatz von KI-Werkzeugen, auch von DeepSeek, jedoch nicht unmöglich.”
Christina Kiefer vom 03. April 2025 in Heft 6/2025 des iX Magazins und in heise online.
Der vollständige Artikel steht hier zum Download bereit.
zurück