Kommt es zu einer mangelhaften Lieferung, besteht häufig schneller Handlungsbedarf, um größere Schäden zu vermeiden. Für eine einvernehmliche Vorabklärung der Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeiten bleibt regelmäßig keine Zeit. Nicht selten setzt (daher) der Kunde zum Zwecke der Mangelbeseitigung Personal ein – z.B. bei der Qualitätsprüfung, der Sortierung, der Nacharbeit, oder der Durchführung von Rückrufen – ohne vorher mit dem Lieferanten geklärt zu haben, ob dieser die Kosten übernimmt.
In der Folge kommt es oft zu Diskussionen über die Kostenübernahme; insbesondere dann, wenn der Kunde Kosten für eigenes Personal ersetzt verlangt.
Im vorliegenden Whitepaper zeigen Paul Dehner, Thorsten Deeg und Daniel Wuhrmann für diese konfliktträchtigen Situationen die Rechtslage und Lösungen auf.
