reusch­law White­pa­per: Ersatz­fä­hig­keit von Per­so­nal­kos­ten bei Mängeln

Kommt es zu einer man­gel­haf­ten Lie­fe­rung, besteht häu­fig schnel­ler Hand­lungs­be­darf, um grö­ße­re Schä­den zu ver­mei­den. Für eine ein­ver­nehm­li­che Vor­ab­klä­rung der Ver­ant­wort­lich­kei­ten bzw. Zustän­dig­kei­ten bleibt regel­mä­ßig kei­ne Zeit. Nicht sel­ten setzt (daher) der Kun­de zum Zwe­cke der Man­gel­be­sei­ti­gung Per­so­nal ein – z.B. bei der Qua­li­täts­prü­fung, der Sor­tie­rung, der Nach­ar­beit, oder der Durch­füh­rung von Rück­ru­fen – ohne vor­her mit dem Lie­fe­ran­ten geklärt zu haben, ob die­ser die Kos­ten übernimmt. 

In der Fol­ge kommt es oft zu Dis­kus­sio­nen über die Kos­ten­über­nah­me; ins­be­son­de­re dann, wenn der Kun­de Kos­ten für eige­nes Per­so­nal ersetzt verlangt.

Im vor­lie­gen­den White­pa­per zei­gen Paul Deh­ner, Thors­ten Deeg und Dani­el Wuhr­mann für die­se kon­flikt­träch­ti­gen Situa­tio­nen die Rechts­la­ge und Lösun­gen auf.

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reuschlaw Whitepaper | Ersatzfähigkeit von Personalkosten bei Mängeln
Autoren: Daniel Wuhrmann / Thorsten Deeg

reusch­law White­pa­per | Ersatz­fä­hig­keit von Per­so­nal­kos­ten bei Mängeln

Autoren: Dani­el Wuhr­mann / Thors­ten Deeg

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