reusch­law White­pa­per: Euro­pean Green Deal

Eine Über­sicht zur Umset­zung & Aus­wir­kun­gen auf Unternehmen

Vor dem Hin­ter­grund des Über­ein­kom­mens von Paris hat sich die EU mit dem Green Deal das Ziel gesetzt, bis 2050 voll­stän­dig kli­ma­neu­tral zu wirt­schaf­ten. Dafür sind zahl­rei­che neue Rechts­ak­te ange­dacht, etwa die Ökodesign- und die Bat­te­rie­ver­ord­nung. Die bestehen­de Gesetz­ge­bung wird breit­flä­chig über­ar­bei­tet. Um die Treib­haus­gas­emis­sio­nen bis 2030 um über die Hälf­te zu sen­ken, gibt es Stra­te­gien für die Kreis­lauf­wirt­schaft, die Wär­me­ef­fi­zi­enz von Gebäu­den, Indus­trie­emis­si­ons­zer­tif­ka­te und nicht zuletzt die Land­wirt­schaft. Der Fahrzeug‑, Flugzeug- und Schiffs­ver­kehr soll stren­ge­ren Anfor­de­run­gen eben­so unter­fal­len wie die che­mi­sche Indus­trie. Die Kom­mis­si­on erwei­tert ihr Maß­nah­men­pa­ket beständig. 

Im vor­lie­gen­den White­pa­per haben wir die für Unter­neh­men wich­tigs­ten Vor­ha­ben mit Stand Mai 2023 zusam­men­ge­fasst und stel­len neben ihrem Inhalt auch jeweils die Aus­wir­kun­gen auf die Wirt­schaft dar.

Das voll­stän­di­ge White­pa­per fin­den Sie hier zum Down­load.

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