Haftungsrechtliche Verantwortlichkeit für Kundenvorgaben aus Sicht eines Automotivezulieferers
In der Automobilindustrie ist die Zusammenarbeit zwischen Automobilherstellern bzw. Original Equipment Manufacturer (OEM) und Zulieferern eng verknüpft. Der OEM übernimmt typischerweise die Gesamtverantwortung für das Fahrzeugkonzept, gibt dem Zulieferer funktionale Anforderungen und schreibt oft auch konkrete technische Vorgaben für einzelne Bauteile vor. Die Zulieferer wiederum setzen diese Anforderungen um und entwickeln entsprechende Komponenten, die in die Serienproduktion übergehen.
Diese arbeitsteilige Struktur wirft haftungsrechtlich bedeutsame Fragen auf:
- Trägt der Zulieferer die Verantwortung für Konstruktionsmängel, wenn diese auf verbindlichen Vorgaben des OEM beruhen?
- Ist der Zulieferer verpflichtet, die Vorgaben kritisch zu hinterfragen?
- Und haftet er für Schäden, die auf solchen Vorgaben beruhen?
Im vorliegenden Whitepaper stellen Thorsten Deeg und Daniel Wuhrmann die Voraussetzungen wie ein Zulieferer von der Haftung für Konstruktionsmängel befreit werden kann dar, insbesondere wenn diese auf verbindlichen Vorgaben des OEM beruhen, und welche Bedeutung dabei der Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart hat.