Zusammenfassung des Sachverhalts
Das OLG Düsseldorf hatte über einen Teil des Streits zwischen VW und Prevent zu entscheiden. Folgendes lag dem Urteil zugrunde: Zwei Gesellschaften des Automobilzulieferers Prevent forderten von VW eine Preiserhöhung von 25 % für die von ihnen gelieferten Sitzschalen. Vergeblich versuchte VW bei Prevent in Erfahrung zu bringen, mit welchen Konsequenzen zu rechnen sei, sollte die Forderung abgelehnt werden. VW ging zuerst auf die Preisforderungen ein, kündigte das Vertragsverhältnis aber nach wenigen Monaten. Prevent wehrte sich hiergegen gerichtlich. Das OLG Düsseldorf bestätigte das Urteil der Vorinstanz (LG Dortmund) und erklärte eine der ausgesprochenen Kündigungen für wirksam.
Schweigen kann Kündigung rechtfertigen
Laut dem OLG stellt die (ungerechtfertigte) Forderung nach einer Preiserhöhung an sich keinen Kündigungsgrund dar.
Eine solche Forderung kann allerdings dann rechtlich relevant werden, wenn der Vertragspartner einen Lieferstopp bei ausbleibender Preisanpassung erwarten kann. Nach der (durchaus diskutablen) Entscheidung des OLG war das vorliegend der Fall. Das OLG führt aus, dass es auf eine “Erpressung” hinauslaufe, wenn der Vertragspartner im Unklaren über die Folgen einer Ablehnung der Forderung nach einer Preiserhöhung gelassen werde. Insoweit folgt die Entscheidung im Ansatz der Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 17.07.2009, 19 U 20/09). Demnach zerstöre ein solches Verhalten das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien. Ein Festhalten am Vertrag war unzumutbar, weil VW für den Betrieb des eigenen Unternehmens dringend darauf angewiesen war, dass bestehende Verträge vom Vertragspartner ordnungsgemäß und zuverlässig durchgeführt werden.
Kommunikation ist alles
Man kann über die Urteilsgründe des OLG Düsseldorf, auch angesichts mancher Formulierungen in denselben, durchaus geteilter Meinung sein. Dennoch gilt es bis auf weiteres (beide Parteien haben Nichtzulassungsbeschwerden zum BGH erhoben) dessen Bewertungen zu berücksichtigen: Ungeachtet dessen, ob die Forderung nach einer Vertragsanpassung gerechtfertigt ist oder nicht, sollte die Kommunikation zwischen den Parteien transparent bleiben und im Gesamtkontext der Geschäftsbeziehung betrachtet werden.
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