Ein Schritt weiter auf dem Weg zur KI-Verordnung: Vorläufige politische Einigung im EU-Parlament erzielt
Mit der europäischen KI-Verordnung soll ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union festgelegt werden. Während hinsichtlich des mit der Verordnung verfolgten „Big Pictures“ in Form eines hohen Maßes an Sicherheit für den Umgang mit KI-Systemen Einigkeit bestand, wurden einzelne Verordnungsinhalte lange kontrovers diskutiert. Inzwischen konnten hierzu Kompromisslösungen erzielt werden.
Hochrisiko-KI-Systeme
Als KI-System definiert die KI-Verordnung „eine Software, die mit einer oder mehreren der in Anhang I aufgeführten Techniken und Konzepte entwickelt worden ist und im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen kann, die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren […].“
Als „hochriskant“ wurden automatisch solche KI-Systeme gefasst, die unter die in Anhang III der Verordnung aufgeführten kritischen Bereiche und Anwendungsfälle fallen. Dieser Automatismus wurde dahingehend entschärft, dass eine Einstufung als Hochrisiko-KI-System nur dann erfolgen soll, wenn das entsprechende KI-System ein „erhebliches Risiko“ birgt.
Als „erhebliches Risiko“ sollen wiederum Risiken gelten, die aufgrund der Kombination von Schwere, Intensität, Eintrittswahrscheinlichkeit und Dauer ihrer Auswirkungen erheblich sind und eine Einzelperson, eine Vielzahl von Personen oder eine bestimmte Gruppe von Personen beeinträchtigen könnten. Hochriskant gelten KI-Systeme somit gerade auch dann, wenn sie erhebliche Risiken für die Gesundheit bergen.
KI-basierte Medizinprodukte
Medizinprodukte, die auf KI-Komponenten basieren, dürften künftig somit auch nach der Modifikation des Hochrisiko-Begriffs weiterhin als Hochrisiko-KI-System zu qualifizieren sein, sodass die besonderen regulatorischen Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß KI-Verordnung für diese Medizinprodukte zusätzlich zu den Anforderungen der MDR zu beachten sein werden.
Die Frage des Umgangs mit selbstlernender KI und der Qualifikation daraus resultierender Produktänderungen als wesentliche Änderungen im Sinne der MDR, die eine neue Konformitätsbewertung erfordern, ist weiter offen. Es bleibt abzuwarten und im Sinne der Rechtssicherheit für die betroffenen Wirtschaftsakteure zu hoffen, dass diese Problematik zeitnah erkannt und aufgelöst werden wird.
Derzeit befindet sich der Verordnungstext der KI-Verordnung in der finalen Abstimmung. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung noch in diesem Kalenderjahr in Kraft tritt (Geltungsbeginn: 24 Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens).
Handlungsempfehlung
Medizinproduktehersteller, deren Produkte KI-Komponenten beinhalten, werden künftig sowohl durch die Medizinprodukteverordnung als auch durch die KI-Verordnung reguliert werden. Das Thema Product Compliance mit beiden Regelwerken sollte möglichst frühzeitig in Angriff genommen werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!
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