Update Spiel­zeug­si­cher­heit: Die neue Ver­ord­nung (EU) 2025/2509

Am 1. August 2030 tritt die neue EU-Spielzeugsicherheitsverordnung voll­stän­dig in Kraft und löst die bis­he­ri­ge Richt­li­nie 2009/48/EG ab. Mit der Ver­ord­nung gel­ten die stren­gen Sicher­heits­re­geln künf­tig unmit­tel­bar und ein­heit­lich in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Her­stel­ler, Impor­teu­re und Händ­ler bedeu­tet dies einen erheb­li­chen Anpas­sungs­be­darf bei Pro­duk­ten und digi­ta­len Prozessen.

Die drei zen­tra­len Säu­len der Neuregelung

1. Radi­ka­le Ver­schär­fung der Chemikaliensicherheit

Die EU führt ein gene­ri­sches Ver­bot für gan­ze Stoff­klas­sen ein. Stof­fe, die als CMR, endo­kri­ne Dis­rup­t­o­ren oder atem­wegs­sen­si­bi­li­sie­rend ein­ge­stuft sind, sind künf­tig pau­schal ver­bo­ten. Zudem gibt es spe­zi­fi­sche Ver­bo­te für PFAS und eine erwei­ter­te Lis­te von Bis­phe­no­len. Neu ist auch die Pflicht für Her­stel­ler, bei der Sicher­heits­be­wer­tung kumu­la­ti­ve Effek­te (den soge­nann­ten Mix-Effekt) ver­schie­de­ner Che­mi­ka­li­en zu berücksichtigen.

2. Ein­füh­rung des Digi­ta­len Pro­dukt­pas­ses (DPP)

Die klas­si­sche Kon­for­mi­täts­er­klä­rung auf Papier wird durch den DPP ersetzt. Jedes Spiel­zeug muss künf­tig über einen Daten-Carrier (z. B. QR-Code) ver­fü­gen, der direkt mit einem zen­tra­len EU-Register ver­knüpft ist. Ohne die­sen digi­ta­len Pass wird ein Import über die EU-Außengrenzen tech­nisch kaum noch mög­lich sein, da Zoll­sys­te­me und Regis­ter auto­ma­ti­siert abge­gli­chen werden.

3. Erwei­ter­te Haf­tung in der Lieferkette

Die Sorg­falts­pflich­ten wer­den präzisiert:

  • Impor­teu­re müs­sen die Exis­tenz des DPP zwin­gend vor­ab prüfen.
  • Online-Marktplätze haf­ten stär­ker für nicht-konforme Ange­bo­te (“ille­ga­le Inhalte”).
  • Fulfilment-Dienstleister wer­den expli­zit in die Pflicht genom­men, die Kon­for­mi­tät wäh­rend der Lage­rung und des Ver­sands zu wahren.

Zeit­plan und Übergangsfristen

Obwohl die voll­stän­di­ge Anwen­dung erst ab August 2030 erfolgt, gel­ten admi­nis­tra­ti­ve Tei­le (z. B. Noti­fi­zie­run­gen) bereits seit dem 1. Janu­ar 2026. Ange­sichts lan­ger Ent­wick­lungs­zy­klen und kom­ple­xer Lie­fer­ket­ten ist eine pro­ak­ti­ve Umstel­lung des Port­fo­li­os ab sofort ratsam.

Call to Action: Jetzt die Wei­chen stellen

Wirt­schafts­ak­teu­re soll­ten umge­hend mit der Bestands­auf­nah­me ihrer che­mi­schen Pro­fi­le und der Pla­nung der digi­ta­len DPP-Infrastruktur begin­nen. Ver­trä­ge mit Zulie­fe­rern müs­sen ange­passt wer­den, um die not­wen­di­ge Daten­trans­pa­renz für den Pro­dukt­pass zu gewährleisten.

reusch­law unter­stützt bei der rechts­si­che­ren Umset­zung der neu­en Anforderungen:

  • Stra­te­gi­sche Bera­tung zur che­mi­schen Com­pli­ance und Sicherheitsbewertung.
  • Recht­li­che Beglei­tung bei der Imple­men­tie­rung des Digi­ta­len Produktpasses.
  • Anpas­sung von Lie­fe­ran­ten­ver­trä­gen und Haf­tungs­re­gime ent­lang der Lieferkette.

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