Von Cha­os zu Kon­trol­le: Mit einem Pro­duct Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem durch den Vorschriften-Dschungel

Die Rol­le des Pro­duct Com­pli­ance Manage­ment Sys­tems bei der Bewäl­ti­gung regu­la­to­ri­scher Komplexität.

Die Rele­vanz von Pro­duct Com­pli­ance Manage­ment Sys­te­men (PCMS) zur pro­zes­sua­len Abbil­dung regu­la­to­ri­scher Pro­dukt­an­for­de­run­gen nimmt kon­ti­nu­ier­lich zu. Vie­le neue EU-Regeln ent­hal­ten Ver­pflich­tun­gen für adres­sier­te Akteu­re, Pro­zes­se für die rechts­si­che­re Umset­zung recht­li­cher Vor­ga­ben zu imple­men­tie­ren. Die­ses Erfor­der­nis kann auch bei der Bemes­sung von Geld­bu­ßen rele­vant werden.

Pflich­ten­ka­ta­log für Unter­neh­men wächst

Mit den neu­en Nach­hal­tig­keits­re­ge­lun­gen, ins­be­son­de­re zur Umset­zung des Green Deals, nimmt auch die Anzahl der Rege­lun­gen sowie die Kom­ple­xi­tät der Pro­dukt­re­gu­la­to­rik wei­ter zu. Trotz der Bestre­bun­gen der EU, die Büro­kra­tie zu ver­rin­gern und Unter­neh­men dadurch wett­be­werbs­fä­hi­ger zu machen, wird der Pflich­ten­ka­ta­log für Unter­neh­men immer grö­ßer. Dadurch sind Unter­neh­men auch immer umfas­sen­de­ren Haf­tungs­ri­si­ken aus­ge­setzt. Um Sank­tio­nen zu ver­mei­den, müs­sen zahl­rei­che recht­li­che Pflich­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Die Aus­wahl und Umset­zung ein­schlä­gi­ger Vor­ga­ben kann über ein PCMS gesteu­ert und auf ope­ra­ti­ver Ebe­ne rechts­si­cher abge­bil­det werden.

PCMS als gesetz­li­che Vorgabe

Dar­über hin­aus wird die Imple­men­tie­rung eines PCMS auch auf gesetz­li­cher Ebe­ne gefor­dert. So nor­miert Art. 11 Abs. 2 EUDR die Imple­men­tie­rung eines PCMS als ange­mes­se­ne und ver­hält­nis­mä­ßi­ge Maß­nah­me zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung. Auch Art. 14 GPSR for­dert „inter­ne Ver­fah­ren zur Gewähr­leis­tung der Pro­dukt­si­cher­heit“ ent­lang des gesam­ten Lebens­zy­klus. Wel­che kon­kre­ten Maß­nah­men und Ver­fah­ren der Her­stel­ler imple­men­tie­ren müs­sen, ist gesetz­lich nicht vor­ge­ge­ben. Auf Pro­dukt­ebe­ne kann jedoch nur ein PCMS die immer kom­ple­xer wer­den­den Pro­dukt­vor­ga­ben abbil­den und die not­wen­di­gen Organisations‑, Kommunikations- und Eska­la­ti­ons­re­ge­lun­gen vor­hal­ten, die dem vol­len behörd­li­chen Zugriff unterliegen.

Sank­ti­ons­re­le­van­te Auswirkungen

Zu guter Letzt hat die Imple­men­tie­rung eines PCMS auch sank­ti­ons­re­le­van­te Aus­wir­kun­gen. Um bei­spiels­wei­se Vor­wür­fe einer ord­nungs­wid­ri­gen Auf­sichts­pflicht­ver­let­zung gemäß §§ 130, 9 OWiG gegen­über Lei­tungs­per­so­nen sowie Geld­bu­ßen gemäß § 30 OWiG gegen­über Unter­neh­men zu ver­mei­den, sind ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung von Straf­ta­ten oder Ord­nungs­wid­rig­kei­ten in Unter­neh­men recht­lich erfor­der­lich. Der BGH hat in sei­ner Ent­schei­dung vom 9.5.2017 in Ein­klang mit der Sicht­wei­se deut­scher Behör­den klar­ge­stellt, dass ein wirk­sa­mes PCMS sowohl prä­ven­tiv als auch nach­träg­lich sank­ti­ons­mil­dernd bei der Bemes­sung von Ver­bands­geld­bu­ßen nach § 30 OWiG berück­sich­tigt wer­den kann. Feh­len sol­che Maß­nah­men oder bestehen erheb­li­che Män­gel, kann sich dies hin­ge­gen sank­ti­ons­ver­schär­fend auswirken.

Pro­duct Com­pli­ance Manage­ment ist mehr als admi­nis­tra­ti­ver For­ma­lis­mus, son­dern eine zukunfts­ori­en­tier­te Unter­neh­mens­stra­te­gie und pro­zess­ba­sier­te Siche­rung von Unter­neh­mens­er­folg. Jedes Unter­neh­men, das Pro­duct Com­pli­ance ernst nimmt, imple­men­tiert ein PCMS als unver­han­del­ba­ren Teil der eige­nen Unternehmenskultur.

Der ers­te Schritt hin zu Imple­men­tie­rung eines PCMS ist die sys­te­ma­ti­sche Ana­ly­se des Rei­fe­grads der unter­neh­mens­ei­ge­nen Pro­zess­land­schaft im Sin­ne einer GAP-Analyse und der Iden­ti­fi­zie­rung kri­ti­scher Lücken im Sys­tem. Basie­rend auf dem Ist-Zustand soll­ten in der Imple­men­tie­rungs­pha­se Zie­le, Rol­len und Ver­ant­wort­lich­kei­ten, Kommunikations- und Eska­la­ti­ons­pro­zes­se sowie Schnitt­stel­len und Len­kungs­pro­zes­se defi­niert wer­den, um die Sicher­heit und Pro­duct Com­pli­ance über den gesam­ten erwart­ba­ren Lebens­zy­klus eines Pro­dukts hin­weg auf ope­ra­ti­ver Ebe­ne abzusichern.

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