White­pa­per: KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung

Tipps zur Umset­zung in der Praxis

KI-Kompetenz ist ent­schei­dend, um Chan­cen zu nut­zen, Risi­ken zu mini­mie­ren und recht­li­che Anfor­de­run­gen zu erfül­len. Wir zei­gen, wie das in der Pra­xis gelingt.

Mit der KI-Verordnung (KI-VO) hat der EU-Gesetzgeber erst­mals einen ein­heit­li­chen Rechts­rah­men für Künst­li­che Intel­li­genz (KI) in der Euro­päi­schen Uni­on (EU) geschaf­fen. Die neue Ver­ord­nung sieht umfas­sen­de Pflich­ten für Unter­neh­men und öffent­li­che Stel­len vor, die KI anbie­ten, bereit­stel­len, ver­trei­ben oder nut­zen. Als Ver­ord­nung gilt die KI-VO unmit­tel­bar in allen EU-Mitgliedstaaten, eine Umset­zung in natio­na­les Recht ist nicht erfor­der­lich. Auch wenn die KI-VO seit dem 02. August 2024 in Kraft ist, fin­den die ein­zel­nen Anfor­de­run­gen schritt­wei­se Anwen­dung. Alle Anfor­de­run­gen der KI-VO (mit einer Aus­nah­me) müs­sen bis zum 02. August 2026 umge­setzt sein. Doch die ers­ten Pflich­ten gel­ten ab dem 02. Febru­ar 2025, so auch die Pflicht zur KI-Kompetenz.

Art. 4 KI-VO ver­pflich­tet Anbie­ter und Betrei­ber von KI-Systemen aller Art, Maß­nah­men zu ergrei­fen, um sicher­zu­stel­len, dass ihr Per­so­nal sowie ande­re Per­so­nen, die in ihrem Auf­trag KI-Systeme betrei­ben oder nut­zen, über aus­rei­chen­de KI-Kompetenz ver­fü­gen, wobei die Umstän­de des Ein­zel­falls und der jewei­li­ge Kon­text des KI-Einsatzes zu berück­sich­ti­gen sind. Die­se Ver­pflich­tung gilt für alle KI-Systeme, unab­hän­gig von ihrer Risikoeinstufung.

Immer mehr Unter­neh­men und öffent­li­che Stel­len set­zen KI-Systeme ein, ohne sich kon­kret bewusst zu sein, dass die­se Sys­te­me KI dar­stel­len und/oder unter die KI-VO fal­len. Bei­spie­le hier­für sind KI-Systeme zur Text- und Bild­be­ar­bei­tung oder zur Text- und Bild­ge­ne­rie­rung. Wäh­rend eini­ge KI-Systeme in der Pra­xis als KI-System erkannt wer­den, ist dies bei ein­fa­chen Anwen­dun­gen sel­te­ner der Fall. Ein Bei­spiel ist der Ein­satz von KI-gestützten Über­set­zungs­pro­gram­men. Sei es in der inter­nen Text­be­ar­bei­tung und Kom­mu­ni­ka­ti­on oder auch in der Kom­mu­ni­ka­ti­on nach außen – die Ten­denz, KI-basierte Über­set­zungs­diens­te, wie z.B. DeepL oder Goog­le Trans­la­te, ein­zu­set­zen, steigt. Doch auch bei solch schein­bar unschein­ba­ren Tools ist eine recht­li­che Prü­fung nach der KI-VO durchzuführen.

Um Unter­neh­men und öffent­li­che Stel­len bei der Erfül­lung ihrer neu­en Pflicht zur Sicher­stel­lung von KI-Kompetenz zu unter­stüt­zen, haben wir gemein­sam mit dem Ver­lag Mensch und Medi­en GmbH ein White­pa­per erstellt. Es infor­miert über die neu­en Anfor­de­run­gen der KI-VO und gibt pra­xis­na­he Tipps zur Umsetzung.

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Whitepaper | KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung
Autoren: Mensch und Medien, reuschlaw

White­pa­per | KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung
Autoren: Mensch und Medi­en, reusch­law

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