Wo bleibt die neue euro­päi­sche Maschinenverordnung?

In Brüs­sel star­ten die­ser Tage die soge­nann­ten Trilog-Verhandlungen. Tri­log ist ein Tref­fen von Ver­tre­tern der gesetz­ge­ben­den Insti­tu­tio­nen der EU, bestehend aus Kom­mis­si­on, Rat und Par­la­ment. Der aktu­el­le Text­vor­schlag, der bereits durch alle drei Insti­tu­tio­nen indi­vi­du­ell geprüft und kom­men­tiert wur­de, wird zwi­schen den Betei­lig­ten end­ver­han­delt. Ziel ist es, dass man sich über alle noch offe­nen und strei­ti­gen Punk­te einigt, sodass am Ende der fina­le Ent­wurf der Ver­ord­nung steht.

Die neue EU-Maschinenverordnung wird die bis­he­ri­ge EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablö­sen. Ent­schei­dend ist hier­bei zunächst, dass die Richt­li­nie durch eine Ver­ord­nung ersetzt wird, wel­che unmit­tel­bar in den EU-Mitgliedsstaaten gilt und nicht mehr in natio­na­les Recht umge­wan­delt wer­den muss. Dar­über hin­aus sind aus dem bis­her bekann­ten Text­ent­wurf drei Punk­te beson­ders erwähnenswert:

  • Maschi­nen mit hohem Risi­ko­po­ten­zi­al­Die Lis­te der Maschi­nen mit hohem Risi­ko­po­ten­zi­al (vor­mals Anhang IV) wird erwei­tert und mit der Mög­lich­keit der Ein­fluss­nah­me durch die EU-Kommission ver­se­hen. Die Lis­te kann und wird dadurch dyna­misch und könn­te auch kurz­fris­tig aktua­li­siert wer­den. Zusätz­lich muss bei Maschi­nen die­ser Klas­se für die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung künf­tig eine noti­fi­zier­te Stel­le ein­ge­bun­den werden.
  • Digi­ta­li­sie­rung­Be­triebs­an­lei­tun­gen in Papier­form und der damit ver­bun­de­ne CO-Fußabdruck sol­len soweit es geht der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Aller­dings konn­te die Kom­mis­si­on dem Wunsch eini­ger EU-Länder nicht voll­stän­dig nach­kom­men: Beden­ken ande­rer Mit­glieds­staa­ten, dass rein digi­ta­le Anlei­tun­gen mög­li­cher­wei­se nicht von jedem End­kun­den klar erkannt und abruf­bar sein könn­ten, schränk­ten die geplan­te Digi­ta­li­sie­rungs­in­itia­ti­ve wie­der ein; dies betrifft vor allem B2C-Produkte. Für B2B-Produkte sind digi­ta­le Betriebs­an­lei­tun­gen zuläs­sig. B2B-Kunden kön­nen wei­ter­hin auf die Papier­form bestehen.
  • Soft­ware & KIEi­gent­lich soll­te die Über­ar­bei­tung der Maschi­nen­richt­li­nie ganz im Zei­chen von Soft­ware ste­hen, sodass man sich wäh­rend des Ver­fah­rens kur­zer­hand ent­schied, die neue euro­päi­sche KI-Verordnung (bis­her nur als Ent­wurf bekannt) in der neu­en Maschi­nen­ver­ord­nung mit zu berück­sich­ti­gen. Da sich das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren um die neue KI-Verordnung aber erheb­lich ver­zö­gert, wur­de die­ses Vor­ha­ben auf Anra­ten des Rates und des Par­la­men­tes wie­der gestoppt und die Ver­wei­se auf die Rege­lun­gen der kom­men­den KI-Verordnung wur­den gestri­chen. Hier­durch soll ver­hin­dert wer­den, dass es am Ende zu unter­schied­li­chen und nicht auf­ein­an­der abge­stimm­ten Vor­schrif­ten kommt. Was auf jeden Fall Bestand hat: die Aktua­li­sie­rung um den Aspekt Soft­ware und damit ins­be­son­de­re der Umgang mit Soft­ware, Software-Fehlern und nach­träg­li­chen Software-Updates.

Die neue Maschi­nen­ver­ord­nung hat bei der tsche­chi­schen EU-Ratspräsidentschaft Prio­ri­tät und soll eine wesent­li­che Errun­gen­schaft ihrer Amts­zeit sein. Daher besteht das ambi­tio­nier­te Ziel, das Trilog-Verfahren in jedem Fall im Herbst erfolg­reich abzuschließen.

Fazit

Es bleibt span­nend, was aus dem über 200 Sei­ten lan­gen Doku­ment und den vie­len Ände­rungs­vor­schlä­gen nun final übrig blei­ben wird. Einen detail­lier­ten Ein­blick in die Neue­run­gen der Maschi­nen­ver­ord­nung wer­den wir in den kom­men­den Tagen geben…

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