End­lich zwei­stel­lig: Anzahl der nach MDR akkre­di­tier­ten Benann­ten Stel­len steigt auf 11

Alle unter dem bis­he­ri­gen Recht (MDD/AIMDD) benann­ten Stel­len ver­lie­ren mit dem Gel­tungs­be­ginn der MDR am 26.05.2020 ihre Benen­nung und müs­sen ab die­sem Zeit­punkt nach der MDR neu benannt sein. Inzwi­schen ist immer­hin die 11. Benann­te Stel­le nach MDR akkre­di­tiert: DNV GL Pre­safe AS in Nor­we­gen, einem EFTA-Land (Nando-Datenbank). Es bleibt dabei, dass für Medi­zin­pro­dukte­her­stel­ler die gerin­ge Anzahl Benann­ter Stel­len zum Bot­t­len­eck für die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung und das Inver­kehr­brin­gen inno­va­ti­ver Medi­zin­pro­duk­te wird. Dar­an ändern auch ver­län­ger­te Über­gangs­fris­ten für bestimm­te Pro­duk­te nichts Wesentliches.

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