DSGVO-konforme Iden­ti­täts­prü­fung bei der Erfül­lung von Betroffenenrechten

Arti­kel von Dr. Car­lo Piltz und Mela­nie Pradel in der aktu­el­len Aus­ga­be der BvD-News

„Es muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die zu beaus­kunften­den Daten nicht unbe­fug­ten Drit­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Hier­auf ist auch ins­be­son­de­re bei münd­li­cher oder elek­tro­ni­scher Aus­kunfts­er­tei­lung zu ach­ten. Hat der Ver­ant­wort­li­che begrün­de­te Zwei­fel an der Iden­ti­tät eines Antrag­stel­lers auf Daten­aus­kunft, so kann er nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen zur Bestä­ti­gung der Iden­ti­tät nach­for­dern“. Dr. Car­lo Piltz & Mela­nie Pradel infor­mie­ren in der aktu­el­len Aus­ga­be der BVD-News (Fach­ma­ga­zin des Berufs­ver­band der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands e.V.) über gene­rel­le Pflicht zur Identitätsprüfung.

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