Wis­sens­Raum­Web­i­nar: NIS-2-Richtlinie

OrtWebinar

Datum 20.04.2023, 10:00-11:00

Wel­che Anfor­de­run­gen kom­men auf Her­stel­ler zu?

Die soge­nann­te NIS-2-Richtline (NIS: Net­work and Infor­ma­ti­on Sys­tems) trat in der Euro­päi­schen Uni­on am 16. Janu­ar 2023 in Kraft und muss nun bis zum 17. Okto­ber 2024 in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den. Die­ser neue Geset­zes­text zielt dabei auf eine Ver­bes­se­rung der Cyber-Resilienz und ‑Sicher­heit von öffent­li­chen und pri­va­ten Akteu­ren ab.

Im Ver­gleich zur ursprüng­li­chen NIS-Richtlinie wird der Anwen­dungs­be­reich noch ein­mal erheb­lich aus­ge­wei­tet, sodass vie­le Her­stel­ler in Deutsch­land und Euro­pa erst­mals unter die Vor­ga­ben fal­len wer­den. Auch neue Pflich­ten sind durch die Geset­zes­neue­rung zu beach­ten. Und: Ver­stö­ße sol­len mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern belegt wer­den. Umso wich­ti­ger ist es aus der Sicht betrof­fe­ner Unter­neh­men, die rich­ti­gen Vor­keh­run­gen recht­zei­tig zu tref­fen, um den sich abzeich­nen­den natio­na­len cyber­si­cher­heits­tech­ni­schen Vor­ga­ben zu entsprechen.

Miri­am Schuh wird Ihnen in die­sem Web­i­nar die neu­en Anfor­de­rung gemäß NIS‑2 dar­stel­len und eine Ori­en­tie­rungs­hil­fe geben, ob bzw. inwie­fern Sie in den erwei­ter­ten Anwen­dungs­be­reich von NIS‑2 fal­len. Abschlie­ßend erhal­ten Sie auch kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die Umset­zung neu­er bzw. erwei­ter­ter Pflichten.

Das Web­i­nar ist eine Ver­an­stal­tung der SPECTARIS GmbH und wird auf Basis der Platt­form eve­e­no mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durch­ge­führt. Alle Infor­ma­tio­nen zur Anmel­dung fin­den Sie hier.

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