Weit­rei­chen­de Ände­rung der Geset­zes­la­ge erwartet

Die aktu­el­le Legis­la­tur­pe­ri­ode neigt sich ihrem Ende zu und eini­ge geplan­te Geset­zes­vor­ha­ben ste­hen noch aus. Damit sie nicht einem Regie­rungs­wech­sel zum Opfer fal­len, hat die amtie­ren­de Bun­des­re­gie­rung in den letz­ten Wochen meh­re­re Gesetz­ent­wür­fe beschlos­sen, die nun im Bun­des­tag debat­tiert wer­den müssen.

Mit ihrem Gesetz­ent­wurf zur Rege­lung des Ver­kaufs von Sachen mit digi­ta­len Ele­men­ten und ande­rer Aspek­te des Kauf­ver­trags (PDF) stößt die Bun­des­re­gie­rung eine der weit­rei­chends­ten Ände­run­gen des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs (BGB) seit 2001 an. Hin­ter­grund des Geset­zes­vor­ha­bens ist die euro­päi­sche Waren­kauf­richt­li­nie (PDF), die bis zum 1.7.2021 in natio­na­les Recht umzu­set­zen ist. Die neue Rechts­la­ge soll dann für Ver­trä­ge gel­ten, die ab dem 1.1.2022 geschlos­sen werden.

Auch das Pro­dukt­si­cher­heits­ge­setz (ProdSG) soll geän­dert wer­den. Der aktu­el­le Gesetz­ent­wurf soll es ins­be­son­de­re von Rege­lun­gen berei­ni­gen, die die Betriebs­si­cher­heit von Anla­gen betref­fen. Die­se sol­len in ein neu­es Gesetz über den Betrieb über­wa­chungs­be­dürf­ti­ger Anla­gen (ÜAnlG) ein­flie­ßen und die bestehen­de Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung (Betr­SichV) redak­tio­nell ange­passt werden.

Der natio­na­le Daten­schutz wird eben­falls einer Ände­rung unter­zo­gen. Der Gesetz­ent­wurf (PDF) strebt eine Ver­ein­heit­li­chung der euro­päi­schen DSGVO und natio­na­ler Daten­schutz­be­stim­mun­gen an. Hier­zu soll u.a. ein neu­es Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) geschaf­fen wer­den, das die daten­schutz­rech­li­chen Rege­lun­gen aus dem Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) zusammenführt.

Mit dem Schnell­la­de­ge­setz (PDF) hat die Bun­des­re­gie­rung ein Geset­zes­vor­ha­ben zur Errei­chung der Kli­ma­schutz­zie­le 2030 auf den Weg gebracht. Hier­für bedarf es u.a. einer Abkehr vom Verbrennungs- hin zum Elek­tro­mo­tor. Die dafür not­wen­di­ge Lade­infra­struk­tur soll durch das Geset­zes­vor­ha­ben ermög­licht wer­den, indem es die Rechts­grund­la­ge für eine euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung über 1.000 Lade­stel­len schafft.

Mit sei­nem Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes (StVG) (PDF) möch­te das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um einen wei­te­ren Schritt in Rich­tung auto­no­mes Fah­ren tun. Im Vor­feld des Gesetz­ent­wurfs hat­te es erheb­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um gege­ben. Die immer noch offe­nen Fra­gen bezüg­lich der Haf­tung, der Ver­si­che­rung sowie zu Zuord­nung und Schutz der von dem Fahr­zeug gene­rier­ten Daten sol­len nun im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren geklärt werden.

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