EUDAMED – Bereit­stel­lung des Actor Regis­tra­ti­on Modu­le bereits Anfang Dezem­ber 2020 geplant

Bei EUDAMED han­delt es sich um eine produkt- und pro­du­zen­ten­be­zo­ge­ne Daten­bank, in die Her­stel­ler ent­spre­chend der neu­en Euro­päi­schen Regu­la­ri­en für Ent­wick­lung, Her­stel­lung, Inver­kehr­brin­gen und Pro­dukt­be­ob­ach­tung von Medi­zin­pro­duk­ten inner­halb der EU in Form der MDR (PDF) und IVDR (PDF) Daten ver­pflich­tend hin­ter­le­gen müssen. 

Ursprüng­lich soll­ten die­se Daten mit dem vor­ge­se­he­nen Gel­tungs­be­ginn der MDR (26.05.2020) erfasst wor­den sein, wobei vom euro­päi­schen Gesetz­ge­ber eine 18-monatige Über­gangs­frist vor­ge­se­hen war. Die Kom­mis­si­on ver­zö­ger­te die Ein­füh­rung von EUDAMED im ver­gan­ge­nen Okto­ber jedoch um zwei Jah­re, da sie befürch­te­te, dass das Sys­tem nicht recht­zei­tig für das ursprüng­li­che Ziel im Mai 2020 bereit sein wür­de. Die­se Ver­schie­bung hat jedoch kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Gel­tungs­be­ginn der MDR selbst, der (aktu­ell) auf dem 26.05.2021 liegt.

Die Daten­bank soll die Sicher­heit und Wirk­sam­keit von Medi­zin­pro­duk­ten als Teil der jetzt ver­zö­ger­ten Ver­ord­nung über Medi­zin­pro­duk­te über­wa­chen. Im März ver­ein­bar­ten die MDCG (Medi­cal Device Coor­di­na­ti­on Group) (PDF) und die Kom­mis­si­on, die sechs Modu­le (aus denen EUDAMED besteht) fort­lau­fend zur Ver­fü­gung zu stel­len und das, sobald sie jeweils ver­füg­bar sind.

Zu die­sem Zeit­punkt pro­gnos­ti­zier­te die Kom­mis­si­on, dass das Actor Regis­tra­ti­on Modu­le (ACT – Actor Regis­tra­ti­on) bis März 2021 fer­tig sein wür­de. Ein Teil die­ses Plans wur­de vor kur­zem geän­dert: nun ist eine Bereit­stel­lung des Actor Regis­tra­ti­on Modu­le bereits Anfang Dezem­ber 2020 geplant.

Die MDCG berei­tet nun die Indus­trie auf die Ein­füh­rung des Moduls vor, das es Pro­dukte­her­stel­lern, auto­ri­sier­ten Ver­tre­tern und Impor­teu­ren ermög­li­chen wird, die SRN (sin­gle regis­tra­ti­on num­ber) zu erwer­ben, die sie letzt­lich für Zer­ti­fi­ka­te benötigen.

Da zwi­schen der Ein­füh­rung des Moduls und der voll­stän­di­gen Ein­füh­rung von EUDAMED sodann noch fast 18 Mona­te lie­gen, haben die Orga­ni­sa­tio­nen nun mehr Zeit, um die SRN zu erhal­ten, die sie für die Nut­zung ande­rer Funk­tio­nen der Daten­bank benö­ti­gen. Die­ser Ver­lauf wür­de eine deut­li­che Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on dar­stel­len, ins­be­son­de­re da zuletzt noch zu befürch­ten war, dass die Mit­glied­staa­ten alle Regis­trie­rungs­an­trä­ge inner­halb von zwei Mona­ten vali­die­ren müssten.

Die Ein­füh­rung die­ses Moduls soll der ers­te in einer Rei­he von Schrit­ten zur voll­stän­di­gen Ein­füh­rung von EUDAMED sein. Zwei wei­te­re Modu­le (Pro­dukt­re­gis­trie­rung, UDI – Uni­que Device Iden­ti­fi­ca­ti­on, und Zer­ti­fi­kat, CRF – Cer­ti­fi­ca­te) sol­len bis Mai 2021 in Betrieb genom­men wer­den, da die Kom­mis­si­on auf ihr Ziel hin­ar­bei­tet, recht­zei­tig ein prü­fungs­rei­fes Sys­tem zu haben, um die Daten­bank 2022 online zu brin­gen. Im Vor­griff auf die Ein­füh­rung hat die Kom­mis­si­on im ver­gan­ge­nen Monat ein Fak­ten­blatt mit Ein­zel­hei­ten zu den EUDAMED-Informationen ver­öf­fent­licht, das öffent­lich zugäng­lich sein wird.
Ein Gui­dance Doku­ment, für die Nut­zer der EUDAMED Daten­bank fin­det sich hier (PDF).

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