Aktuelle Entscheidungen zur Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
Ein Artikel von Daniel Wuhrmann in der QZ Qualität und Zuverlässigkeit Fachzeitschrift (Ausgabe 06/2017)
Wer früh prüft, vermeidet späteren Ärger. Gerade im B2B-Geschäft ist es wichtig, die Wareneingangsprüfung vertraglich einwandfrei zu formulieren und durchzuführen. In der Theorie einfacher gesagt, als häufig in der Praxis getan: kürzlich gab es zwei interessante Gerichtsentscheidungen zur Mängelrüge.
Im aktuellen Artikel des QZ Magazins berichtet Daniel Wuhrmann über die Gerichtsentscheidungen und wie Unternehmen sich schon im Vorfeld gut aufstellen können.
Weitere Informationen zum QZ Magazin.
Sie interessieren sich für die Gerichtsurteile und unsere Meinung? Sie finden unseren Newszweiteiler zum Thema hier:
Part I: wer prüfen und rügen muss (Urteil vom 24.02.2016 – VIII ZR 38/15)
Part II: wer prüfen und rügen muss (Urteil vom 19.07.2016 – 12 U 31/16)
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