Bei der Abwehr von Cyberangriffen und der Vermeidung von Rechtsverstößen gilt gleichermaßen: Am besten ist es zu vermeiden, dass das Kind in den Brunnen fällt. Im zweiten Teil unserer Cybersecurity Talks möchten wir daher über Präventionsmaßnahmen und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sprechen. Lassen Sie sich im Rahmen der Veranstaltung darüber informieren, welche Möglichkeiten es für die präventive Abwehr von Cyberangriffen und IT-Sichervorfällen gibt und wo rechtliche Fallstricke lauern. Auch hier gilt: Installieren Sie dieses wichtige Update unbedingt in Ihrem Kalender!
Session 1
Top 5, Top 10, Top 911? Welche präventiven IT-Sicherheits-Maßnahmen brauche ich wirklich?
“There is no glory in prevention” heißt es so (un-)schön in der Epidemiologie wie in der Security. Vor allem, da die Liste theoretisch wichtiger Präventionsmaßnahmen sehr, sehr lang sein kann. In diesem Vortrag wird ein Reifegradmodell der Evolution von Security-Maßnahmen vorgestellt, mit dem die Frage angegangen werden kann, wie viel Sicherheit eine Institution wirklich braucht.
Referent
- Marie-Luise Wegg ist Senior Consultant bei der HiSolutions AG in Berlin. Sie ist spezialisiert auf Cloud-Security, KRITIS und Informationssicherheit nach ISO 27001 wie IT-Grundschutz und schult regelmäßig IT-Sicherheitsbeauftragte unterschiedlichster Organisationen.
Session 2
Prävention zwischen Datenschutzverstoß und gesetzlicher Verpflichtung
Die Umsetzung von präventiven IT-Sicherheitsmaßnahmen ist gesetzliche Pflicht, kann aber auch an datenschutzrechtliche Grenzen stoßen. Der Vortrag zeigt daher auf, wo erlaubte Prävention endet und verbotene Überwachung beginnt.
Referenten
- Stefan Hessel ist Associate im Team Cybersecurity & Datenschutz bei reuschlaw Legal Consultants.
Das Online-Seminar mit Marie-Luise Wegg und Stefan Hessel findet als Partnerbeitrag für die Allianz für Cyber-Sicherheit am 31.03.2021 von 11:00–12:00 Uhr statt und wird mit Zoom durchgeführt. Melden Sie sich hier dafür an.
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