Busi­ness Brunch digi­tal: Cyber­se­cu­ri­ty Com­pli­ance Update 2022

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Beim The­ma Cyber­se­cu­ri­ty müs­sen Unter­neh­men viel­fäl­ti­ge und ste­tig wach­sen­de gesetz­li­che Rege­lun­gen beach­ten. Die­ser Trend wird sich auf deut­scher und euro­päi­scher Ebe­ne auch im Jahr 2022 fort­set­zen. Schon die Iden­ti­fi­ka­ti­on der ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten für Pro­duk­te und Dienst­leis­tung ist für Unter­neh­men jedoch regel­mä­ßig eine Mam­mut­auf­ga­be. Ohne erfah­re­ne Compliance-Experten und ein soli­des Manage­ment dro­hen, neben Frust, ins­be­son­de­re Markt­maß­nah­men, Buß­gel­der und Scha­dens­er­satz­kla­gen. In unse­rem Cyber­se­cu­ri­ty Com­pli­ance Update 2022 gehen wir mit Ihnen den ers­ten Schritt zu einem sau­be­ren und nach­hal­ti­gen Cyber­se­cu­ri­ty Com­pli­ance Manage­ment und zei­gen Ihnen, wel­che gesetz­li­chen Vor­ga­ben für Cyber­se­cu­ri­ty auf Unter­neh­men im kom­men­den Jahr zukom­men. Gleich­zei­tig geben wir Ihnen Praxis-Tipps zur Umset­zung. Mel­den Sie sich jetzt an und holen Sie sich Ihr Cyber­se­cu­ri­ty Com­pli­ance Update für das Jahr 2022!

Ses­si­on 1
Euro­päi­sche Cybersicherheitsregulierung

  • Cyber­se­cu­ri­ty & KI
  • Cyber­se­cu­ri­ty Act & Zertifizierung
  • Die Reform der Richt­li­nie über Netzwerk- und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit (NIS)

Refe­rent

Ses­si­on 2
Cybersecurity-Pflichten für Hersteller

  • Neue Vor­ga­ben der Radio Equip­ment Direc­ti­ve (RED) für IoT-Geräte
  • Her­stel­ler­pflich­ten nach der DSGVO
  • IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Sup­p­ly Chain Cyber­se­cu­ri­ty und kri­ti­sche Kom­po­nen­ten; das frei­wil­li­ge IT-Sicherheitskennzeichen

Refe­rent

Ses­si­on 3
Neue Vor­ga­ben für digi­ta­le Produkte

  • Die Aktua­li­sie­rungs­pflicht nach § 327f BGB
  • Urhe­ber­recht­li­che Risi­ken bei der Aktua­li­sie­rung von digi­ta­len Produkten
  • Män­gel­haf­tung bei digi­ta­len Produkten

Refe­ren­tin

Event­fly­er

Mel­den Sie sich jetzt an. Die Teil­nah­me für Man­dan­ten, KMU, Indus­trie, etc. ist kos­ten­los. Die Teil­nah­me als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter ist kos­ten­pflich­tig. Wir stel­len für die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung einen Betrag von 599,– € net­to in Rech­nung, zahl­bar inner­halb von 14 Tagen nach Anmel­dung. Wenn Sie als exter­ne Bera­te­rin / exter­ner Bera­ter teil­neh­men möch­ten, wen­den Sie sich bit­te  an marketing@reuschlaw.de.

Die Ver­an­stal­tung wird am 3. Dezem­ber 2021 von 10:30–12:00 Uhr als Web­i­nar mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durchgeführt.

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