Herausforderungen und Implikationen bei der Umsetzung der neuen Verordnung in der Praxis
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Green Deal stärkt die EU die Nachhaltigkeit in Lieferketten stetig. Die bisherige Holzhandelsverordnung („EUTR“), welche durch das Holzhandelssicherheitsgesetz („HolzSiG“) in deutsches Recht umgesetzt wurde, erfasst lediglich Holz- und Holzprodukte. Am 17.11.2021 veröffentlichte die EU-Kommission erstmals einen Verordnungsvorschlag zur Regulierung entwaldungsfreier Lieferketten, der auf bekannten Strukturen der EUTR aufsetzt und diese künftig ersetzen soll.
Im Dezember letzten Jahres wurde diese weltweit erste Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten angenommen. Die Verordnung wird voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft treten, sodass die neuen Sorgfaltspflichten bald deutliche Implikationen in der Praxis nach sich ziehen. Daher kommen neue Fragen auf:
- Wie genau soll die Entwaldungsfreiheit in der Lieferkette nachgewiesen werden?
- Wie gelangt man an entsprechende Dokumente und welchen Anforderungen müssen diese genügen?
- Inwiefern sind abgestufte Sorgfaltspflichtenregelungen einschlägig und ab wann ist den neuen Anforderungen zu genügen?
- Welche Konsequenzen folgen bei Verstößen?
Inhalte + Termine der Veranstaltungsreihe
Im ersten Teil der Veranstaltungsreihe stellen wir den regulatorischen Rahmen für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen dar und geben einen Ausblick auf die neuen Anforderungen unter der neuen Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Im zweiten Teil der Veranstaltungsreihe stellen wir Ihnen die Inhalte der neuen Verordnung vor und die neuen, deutlich ausgeweiteten Anforderungen, die auf Unternehmen zukommen werden. Der letzte Teil unserer Veranstaltungsreihe widmet sich Erfahrungswerten aus der Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und liefert erste praktische Hinweise für die Umsetzung und die konkreten Implikationen für die Praxis.
Termine: 07. Februar 2023, 10 Uhr, 28. Februar 2023, 10 Uhr, 21. März 2023, 10 Uhr
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer dreiteiligen Veranstaltungsreihe gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Global Traceability (GTS). Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Marktteilnehmer, Händler, Beschäftigte in der Qualitätssicherung und Product Compliance Officer des Agrarsektors.
Der letzte Teil unserer Veranstaltungsreihe widmet sich Erfahrungswerten aus der Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Erste praktische Hinweise für die Umsetzung werden gegeben und die konkreten Implikationen für die Praxis werden beschrieben.
In den Sessions werden die Referenten ihre Erfahrungswerte aus der Implementierung der Sorgfaltspflichtenregelungen im Anwendungsbereich der EUTR und der Auseinandersetzung mit der BLE erläutern und erste praktische Hinweise für die Umsetzung und die konkreten Implikationen für die Praxis.
Session 1: Referentin: Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin, Senior Associate, reuschlaw
- Die Instrumente der Marktüberwachung im Anwendungsbereich der EUDR
- Erfahrungswerte aus der Auseinandersetzung mit der BLE im Anwendungsbereich der EUTR
- Lessons Learnt
Session 2: Referent: Dr. Ulrich Heindl, Geschäftsführer, Global Traceability
- Herausforderung im Rahmen der Informationserlangung in der Lieferkette und der Nachweisführung
- Praktische Auswirkungen des Bench-Marking-Systems und der Einstufung der Länder in Risikoklassen
- Praktische Erfahrungen aus der Umsetzung der EUTR mit erkennbarer Relevanz für die EUDR
Die Veranstaltung wird am 21. März 2023 um 10 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom und in Kooperation mit Global Traceability durchgeführt.