Was müssen Unternehmen künftig beachten?
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Green Deal stärkt die EU die Nachhaltigkeit in Lieferketten stetig. Die bisherige Holzhandelsverordnung („EUTR“), welche durch das Holzhandelssicherheitsgesetz („HolzSiG“) in deutsches Recht umgesetzt wurde, erfasst lediglich Holz- und Holzprodukte. Am 17.11.2021 veröffentlichte die EU-Kommission erstmals einen Verordnungsvorschlag zur Regulierung entwaldungsfreier Lieferketten, der auf bekannten Strukturen der EUTR aufsetzt und diese künftig ersetzen soll.
Im Dezember letzten Jahres wurde diese weltweit erste Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten angenommen. Die Verordnung wird voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft treten, sodass die neuen Sorgfaltspflichten bald deutliche Implikationen in der Praxis nach sich ziehen. Daher kommen neue Fragen auf:
- Wie genau soll die Entwaldungsfreiheit in der Lieferkette nachgewiesen werden?
- Wie gelangt man an entsprechende Dokumente und welchen Anforderungen müssen diese genügen?
- Inwiefern sind abgestufte Sorgfaltspflichtenregelungen einschlägig und ab wann ist den neuen Anforderungen zu genügen?
- Welche Konsequenzen folgen bei Verstößen?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer dreiteiligen Veranstaltungsreihe gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Global Traceability (GTS). Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Marktteilnehmer, Händler, Beschäftigte in der Qualitätssicherung und Product Compliance Officer des Agrarsektors.
Inhalte + Termine der Veranstaltungsreihe
Im ersten Teil der Veranstaltungsreihe stellen wir den regulatorischen Rahmen für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen dar und geben einen Ausblick auf die neuen Anforderungen unter der neuen Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Im zweiten Teil der Veranstaltungsreihe stellen wir Ihnen die Inhalte der neuen Verordnung vor und die neuen, deutlich ausgeweiteten Anforderungen, die auf Unternehmen zukommen werden. Der letzte Teil unserer Veranstaltungsreihe widmet sich Erfahrungswerten aus der Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und liefert erste praktische Hinweise für die Umsetzung und die konkreten Implikationen für die Praxis.
Termine: 07. Februar 2023, 10 Uhr, 28. Februar 2023, 10 Uhr, 21. März 2023, 10 Uhr
Die zweite Veranstaltung der Veranstaltungsreihe stellt den Inhalt der neuen Verordnung dar und geht insbesondere auf die neuen Sorgfaltspflichten sowie auf Besonderheiten ein, die Unternehmen zukünftig zu beachten haben.
Session 1: Der Kern des neuen Regelungsrahmens und Neuerungen für die Unternehmen, praxisnah erklärt.
Referentin: Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin, Senior Associate, reuschlaw
- Darstellung relevante Akteure
- Darstellung Sorgfaltspflichtenregelung mit ausgeweitetem Pflichtenkreis
- Erstellung und Registrierung der Sorgfaltspflichtenerklärung
- Zu erwartende Konsequenzen bei Verstößen
Session 2: Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichtenregelung im Anwendungsbereich der neuen Verordnung.
Referent: Dr. Ulrich Heindl, Geschäftsführer, Global Traceability
- Erweiterte Anforderungen an die Informationsbeschaffung
- Implikationen für die Risikobewertung
Die Veranstaltung wird am 28. Februar 2023 um 10 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom und in Kooperation mit Global Traceability durchgeführt.