Einführung eines regulatorischen Rahmens für entwaldungsfreie Lieferketten
Was kommt auf Unternehmen zu?
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Green Deal stärkt die EU die Nachhaltigkeit in Lieferketten stetig. Die bisherige Holzhandelsverordnung („EUTR“), welche durch das Holzhandelssicherheitsgesetz („HolzSiG“) in deutsches Recht umgesetzt wurde, erfasst lediglich Holz- und Holzprodukte. Am 17.11.2021 veröffentlichte die EU-Kommission erstmals einen Verordnungsvorschlag zur Regulierung entwaldungsfreier Lieferketten, der auf bekannten Strukturen der EUTR aufsetzt und diese künftig ersetzen soll.
Im Dezember letzten Jahres wurde diese weltweit erste Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten angenommen. Die Verordnung wird voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft treten, sodass die neuen Sorgfaltspflichten bald deutliche Implikationen in der Praxis nach sich ziehen. Daher kommen neue Fragen auf:
- Wie genau soll die Entwaldungsfreiheit in der Lieferkette nachgewiesen werden?
- Wie gelangt man an entsprechende Dokumente und welchen Anforderungen müssen diese genügen?
- Inwiefern sind abgestufte Sorgfaltspflichtenregelungen einschlägig und ab wann ist den neuen Anforderungen zu genügen?
- Welche Konsequenzen folgen bei Verstößen?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer dreiteiligen Veranstaltungsreihe gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Global Traceability (GTS). Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Marktteilnehmer, Händler, Beschäftigte in der Qualitätssicherung und Product Compliance Officer des Agrarsektors.
Inhalte + Termine der Veranstaltungsreihe
Im ersten Teil der Veranstaltungsreihe stellen wir den regulatorischen Rahmen für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen dar und geben einen Ausblick auf die neuen Anforderungen unter der neuen Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Im zweiten Teil der Veranstaltungsreihe stellen wir Ihnen die Inhalte der neuen Verordnung vor und die neuen, deutlich ausgeweiteten Anforderungen, die auf Unternehmen zukommen werden. Der letzte Teil unserer Veranstaltungsreihe widmet sich Erfahrungswerten aus der Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und liefert erste praktische Hinweise für die Umsetzung und die konkreten Implikationen für die Praxis.
Termine: 07. Februar 2023, 10 Uhr, 28. Februar 2023, 10 Uhr, 21. März 2023, 10 Uhr
Die erste Veranstaltung der Veranstaltungsreihe stellt den bisher geltenden rechtlichen Rahmen für das Inverkehrbringen von Holz- und Holzprodukten vor und gibt einen Ausblick auf die neuen Anforderungen für Unternehmen im Anwendungsbereich der Deforestation-VO.
Session 1: Der regulatorische Rahmen für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen.
Referentin: Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin, Senior Associate, reuschlaw
- Regulatorischer Rahmen EUTR
- Übersicht EUTR
- Konsequenzen bei Verstößen
- Ausblick Deforestation-VO
Session 2: Deep Dive in die Anforderungen der EUTR mit dem Schwerpunkt auf der Sorgfaltspflichtenregelung sowie praktischen Hinweisen zur Umsetzung.
Referent: Dr. Ulrich Heindl, Geschäftsführer, Global Traceability
- Deep Dive EUTR
- Schwerpunkt Sorgfaltspflichtenregelung
- Praktische Hinweise
Die Veranstaltung wird am 07. Februar 2023 um 10 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom und in Kooperation mit Global Traceability durchgeführt.