Cybersecurity und Datenschutz bei Funkanlagen
Der Markt für IoT-Geräte und vernetzte Produkte wie Smart-Home-Lösungen oder Wearables wächst ständig. Diese Geräte erheben häufig sensible Daten wie beispielsweise Schlafgewohnheiten oder die Herzfrequenz. Insoweit verwundert es nicht, wenn zwei Drittel der Deutschen Angriffe auf vernetzte Produkte fürchten.
Um diesen Risiken bei IoT-Geräten und anderen Funkanlagen zu begegnen, hat die Europäische Union bereits 2014 die Richtlinie 2014/53/EU, die sog. Radio Equipment Directive (RED), erlassen, die mittlerweile durch eine delegierte Verordnung präzisiert wurde. Im ersten Teil der Veranstaltung stellen wir die Inhalte und Anforderungen praxisnah vor.
Parallel hat sich der rechtliche Rahmen für Marktüberwachung und Marktmaßnahmen geändert. Die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 setzt hier die Maßstäbe, die auch für Hersteller von Funkanlagen relevant sind. Wie Warnungen und Rückrufe durchzuführen sind und wie mit behördlichen Verfahren bis hin zur Ordnungswidrigkeit umzugehen ist, bildet den zweiten Teil der Veranstaltung.
Session 1: RED und die delegierte Verordnung aus Sicht der Praxis
Referent: Dr. Matthias Flieger, Head of Department Certification bei CTC advanced GmbH
- Grundlegende Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren der RED
- Formale Nichtkonformitäten: häufige Fehler aus Sicht eines Notified Bodys
- Die Anforderung „Zugang zu Rettungsdiensten (E112)“, Art. 3.3g
- Update zur technischen Konformitätsbewertung von Cyber-Security-Aspekten bei Funkanlagen (Art. 3.3d/e/f)
Session 2: Marktüberwachung, Warnung und Rückruf bei Funkanlagen
Referent: Philipp Reusch, Founding Partner, reuschlaw
- Die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020
- BNetzA und Praxisbeispiele zu Warnung und Rückruf
- RAPEX – Risikobeurteilung
- Umgang mit Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldern
Die Veranstaltung wird am 17. Februar 2023 von 11:00–12:30 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.