Als Zulie­fe­rer in die Verteidigungsindustrie

Vie­le Zulie­fer­er­un­ter­neh­men (ins­be­son­de­re) aus der Auto­mo­bil­in­dus­trie wol­len die deutschland- und euro­pa­wei­te Auf­rüs­tung unter­stüt­zen. Die­ser Bei­trag zeigt wesent­li­che Punk­te auf, die es für einen Ein­stieg in die Ver­tei­di­gungs­in­dus­trie zu beach­ten gilt.

Die Auf­rüs­tung der EU- und NATO-Staaten ist beschlos­se­ne Sache. Der immense Bedarf an Kapi­tal dürf­te durch die nahe­zu unbe­grenz­ten staat­li­chen finan­zi­el­len Res­sour­cen – dazu sinn­bild­lich die Aus­sa­ge von Fried­rich Merz am 4. März 2025: „Wha­te­ver it takes“ – sowie enor­mes Inter­es­se von pri­va­ten Geld­ge­bern gedeckt sein. Die­ser Finanz­kraft ste­hen jedoch begrenz­te pro­duk­ti­ve Kapa­zi­tä­ten der hie­si­gen Ver­tei­di­gungs­in­dus­trie gegen­über. Die OEMs sind trotz mas­si­vem Aus­bau an ihren Fähig­keits­gren­zen ange­kom­men – daher müs­sen die vor­han­de­nen indus­tri­el­len Poten­tia­le (ins­be­son­de­re von Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rern) mobi­li­siert wer­den. Im Fol­gen­den wird auf wesent­li­che Punk­te hin­ge­wie­sen, die beim Ein­stieg als Lie­fe­rant in der Ver­tei­di­gungs­in­dus­trie beach­tet wer­den sollten.

1. Regis­trie­rung im Lieferantenportal

Die meis­ten (Haupt)Auftragnehmer in der Ver­tei­di­gungs­bran­che, ins­be­son­de­re OEMs, betrei­ben Lie­fe­ran­ten­por­ta­le, um somit die Geschäfts­pro­zess mit ihren Lie­fe­ran­ten zu bün­deln. Es ist drin­gend emp­foh­len, sich früh­zei­tig zu regis­trie­ren, um eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung zu schaf­fen, als Lie­fe­rant aus­ge­wählt zu werden.

2. Zer­ti­fi­zie­rung EN 9100

Im Bereich des Qua­li­täts­ma­nage­ments ist in der Luftfahrt‑, Raumfahrt- und Ver­tei­di­gungs­in­dus­trie in der Regel eine Zer­ti­fi­zie­rung nach EN 9100 erfor­der­lich. Die­se Norm baut auf den Vor­ga­ben der EN/ISO 9001 auf und ergänzt die­se um spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen, die für Unter­neh­men in die­sen Bran­chen ver­bind­lich sind. Wie in der Auto­mo­bil­in­dus­trie ist eine bran­chen­ty­pi­sche Zer­ti­fi­zie­rung unerlässlich.

3. Beschaf­fungs­pro­zess

Eine Beson­der­heit ist der Beschaf­fungs­pro­zess nach dem Ver­ga­be­recht und/oder dem Haus­recht. Der Haupt­kun­de von Ver­tei­di­gungs­pro­jek­ten ist das Bun­des­amt für Aus­rüs­tung, Infor­ma­ti­ons­tech­nik und Nut­zung der Bun­des­wehr (BAAINBw) und deren direk­te Ver­trags­part­ner sind die (Unter-)Auftragnehmer. Zwar gel­ten die­se Rege­lun­gen unmit­tel­bar nur für Auf­trag­neh­mer, sie sind mit­tel­bar aber auch für den Lie­fe­ran­ten rele­vant. Daher soll­te früh­zei­tig mit den Auf­trag­ge­bern kom­mu­ni­ziert wer­den, um so bes­ten­falls auf den Beschaf­fungs­ge­gen­stand ein­wir­ken zu können.

4. Ver­trags­be­din­gun­gen

Häu­fig wird von den Auf­trag­neh­mern ver­sucht, die vom Auf­trag­ge­ber (meist das BAAINBw) vor­ge­ge­be­nen Ver­trags­pflich­ten an den Lie­fe­ran­ten wei­ter­zu­ge­ben (Flow-Down). Typisch ist die Ein­be­zie­hung von umfang­rei­chen Bundeswehr-Standardbedingungen, sowie Anfor­de­run­gen aus den Allied Qua­li­ty Assu­rance Publi­ca­ti­ons (AQAP) der NATO. Auf­grund weit­rei­chen­der (Qualitäts-)Anforderungen und sehr lan­ger Ver­trags­lauf­zei­ten ist eine akri­bi­sche Prü­fung vor Ver­trags­schluss unerlässlich.

Fazit

Wenn Sie Lie­fe­rant im Ver­tei­di­gungs­sek­tor wer­den wol­len, dann raten wir als nächs­te Schritte:

  • Regis­trie­rung in den Lieferantenportalen,
  • Zer­ti­fi­zie­rung nach EN 9100,
  • Beach­tung der Beson­der­hei­ten des Beschaffungsprozesses,
  • genaue Prü­fung sämt­li­cher Vertragsbedingungen.
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