Viele Zuliefererunternehmen (insbesondere) aus der Automobilindustrie wollen die deutschland- und europaweite Aufrüstung unterstützen. Dieser Beitrag zeigt wesentliche Punkte auf, die es für einen Einstieg in die Verteidigungsindustrie zu beachten gilt.
Die Aufrüstung der EU- und NATO-Staaten ist beschlossene Sache. Der immense Bedarf an Kapital dürfte durch die nahezu unbegrenzten staatlichen finanziellen Ressourcen – dazu sinnbildlich die Aussage von Friedrich Merz am 4. März 2025: „Whatever it takes“ – sowie enormes Interesse von privaten Geldgebern gedeckt sein. Dieser Finanzkraft stehen jedoch begrenzte produktive Kapazitäten der hiesigen Verteidigungsindustrie gegenüber. Die OEMs sind trotz massivem Ausbau an ihren Fähigkeitsgrenzen angekommen – daher müssen die vorhandenen industriellen Potentiale (insbesondere von Automobilzulieferern) mobilisiert werden. Im Folgenden wird auf wesentliche Punkte hingewiesen, die beim Einstieg als Lieferant in der Verteidigungsindustrie beachtet werden sollten.
1. Registrierung im Lieferantenportal
Die meisten (Haupt)Auftragnehmer in der Verteidigungsbranche, insbesondere OEMs, betreiben Lieferantenportale, um somit die Geschäftsprozess mit ihren Lieferanten zu bündeln. Es ist dringend empfohlen, sich frühzeitig zu registrieren, um eine wichtige Voraussetzung zu schaffen, als Lieferant ausgewählt zu werden.
2. Zertifizierung EN 9100
Im Bereich des Qualitätsmanagements ist in der Luftfahrt‑, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie in der Regel eine Zertifizierung nach EN 9100 erforderlich. Diese Norm baut auf den Vorgaben der EN/ISO 9001 auf und ergänzt diese um spezifische Anforderungen, die für Unternehmen in diesen Branchen verbindlich sind. Wie in der Automobilindustrie ist eine branchentypische Zertifizierung unerlässlich.
3. Beschaffungsprozess
Eine Besonderheit ist der Beschaffungsprozess nach dem Vergaberecht und/oder dem Hausrecht. Der Hauptkunde von Verteidigungsprojekten ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und deren direkte Vertragspartner sind die (Unter-)Auftragnehmer. Zwar gelten diese Regelungen unmittelbar nur für Auftragnehmer, sie sind mittelbar aber auch für den Lieferanten relevant. Daher sollte frühzeitig mit den Auftraggebern kommuniziert werden, um so bestenfalls auf den Beschaffungsgegenstand einwirken zu können.
4. Vertragsbedingungen
Häufig wird von den Auftragnehmern versucht, die vom Auftraggeber (meist das BAAINBw) vorgegebenen Vertragspflichten an den Lieferanten weiterzugeben (Flow-Down). Typisch ist die Einbeziehung von umfangreichen Bundeswehr-Standardbedingungen, sowie Anforderungen aus den Allied Quality Assurance Publications (AQAP) der NATO. Aufgrund weitreichender (Qualitäts-)Anforderungen und sehr langer Vertragslaufzeiten ist eine akribische Prüfung vor Vertragsschluss unerlässlich.
Fazit
Wenn Sie Lieferant im Verteidigungssektor werden wollen, dann raten wir als nächste Schritte:
- Registrierung in den Lieferantenportalen,
- Zertifizierung nach EN 9100,
- Beachtung der Besonderheiten des Beschaffungsprozesses,
- genaue Prüfung sämtlicher Vertragsbedingungen.