Anfor­de­run­gen an Pro­duct Com­pli­ance stei­gen durch immer kom­ple­xe­re Regelwerke

Vor Ende der Legis­la­tur­pe­ri­ode dreht die Euro­päi­sche Uni­on noch ein­mal den Hydran­ten auf. Öko­de­sign, KI, Pro­dukt­si­cher­heit, Recht auf Repa­ra­tur und noch vie­les mehr – wir erle­ben eine wah­re Spring­flut an neu­en Regelwerken

Damit sto­ßen auch bis­he­ri­ge Umset­zun­gen in den betrof­fe­nen Unter­neh­men an ihre Gren­zen. In vie­len Unter­neh­men ist Pro­duct Com­pli­ance nicht nur eine Funk­ti­on, son­dern vor allem eine Per­son. Die­se ver­sucht, Ent­wick­lun­gen zu iden­ti­fi­zie­ren und in die betrof­fe­nen Unter­neh­mens­ein­hei­ten zur Umset­zung zu tra­gen. Ein ganz­heit­li­ches Sys­tem ist das bei­lei­be nicht.

Mit der stei­gen­den Inten­si­tät, Exten­si­tät und Kom­ple­xi­tät der neu­en euro­päi­schen Regel­wer­ke und einer ins­ge­samt stei­gen­den Auf­merk­sam­keit der Markt­über­wa­chung, aber auch des Wett­be­wer­bes, stößt die­ses Set­up an sei­ne natür­li­chen Gren­zen. Sowohl kapa­zi­ta­tiv als auch funktional.

Ohne dass ins­be­son­de­re die Sup­p­ly Chain von Beginn an sys­te­ma­tisch in die Pro­dukt­ent­wick­lung, in das Sourcing neu­er oder auch die Neu­be­stel­lung bestehen­der Pro­duk­te ein­ge­bun­den wird, ist eine voll­stän­di­ge, gesi­cher­te Umset­zung von Pro­duct Com­pli­ance nicht mehr zu gewährleisten.

Bes­se­re Umsetz­bar­keit durch Pro­duct Com­pli­ance Manage­ment Systeme 

Wir erle­ben die­se Not­wen­dig­keit der Ver­än­de­rung von per­so­nen­be­zo­ge­ner zu sys­te­ma­ti­scher Pro­duct Com­pli­ance auch in den Regel­wer­ken selbst, die wie Arti­kel 14 der neu­en Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung ent­spre­chen­de inter­ne Sys­te­me for­dern. Wie immer ist der Gesetz­ge­ber nicht wil­lens oder nicht in der Lage, die­se genau zu beschrei­ben oder Min­dest­an­for­de­run­gen zu defi­nie­ren. Ihre Exis­tenz dage­gen ist gefordert.

Die oben beschrie­be­ne Krux führt zu einem ver­stärk­ten Bedarf an ent­spre­chen­den Manage­ment­sys­te­men, die sich bereits als Pro­duct Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem sprach­lich eta­bliert haben und in Prüf­stan­dards wie dem IDW PS 980 oder auch dem VDA Rot­band Pro­duct Com­pli­ance eta­bliert haben.

Deren Auf­bau und Umset­zung im Unter­neh­men ist häu­fig nicht mit den vor­han­de­nen Bord­mit­teln abbild­bar. Hier­zu stel­len wir in ent­spre­chen­den Pro­jek­ten mit den Kun­den Sys­te­me bereit, die die recht­li­chen Anfor­de­run­gen abbil­den und gleich­zei­tig in der Ori­en­tie­rung an klas­si­schen 3‑Linien-Modellen eine Ein­bin­dung in die klas­si­sche Gover­nan­ce ermög­li­chen. Die Umset­zung ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung steht im Dezem­ber 2024 an, die ver­blei­ben­de Zeit soll­te drin­gend zur Eta­blie­rung ent­spre­chen­der Sys­te­me genutzt werden.

reusch­law Legal Moni­to­ring Update

Sol­che Sys­te­me die­nen der Umset­zung regu­la­to­ri­scher Anfor­de­run­gen, die wei­ter­hin einem ste­ti­gen Wan­del unter­lie­gen. Vie­le Unter­neh­men nut­zen diver­se Quel­len, um einen Fore­cast auf anste­hen­de regu­la­to­ri­sche Ver­än­de­run­gen ent­wi­ckeln zu kön­nen. Wir haben auf die Bedar­fe unse­rer Kun­den reagiert und ein Dienst­leis­tungs­pro­dukt ent­wi­ckelt, dass die Kun­den mit einem Moni­to­ring der regu­la­to­ri­schen Ver­än­de­run­gen unter­stützt. Das Legal Moni­to­ring Update bie­tet quar­tals­wei­se Updates über die Ver­än­de­run­gen im recht­li­chen Rah­men­werk für die EU, begin­nend ab der 1. Lesung im Euro­pa­par­la­ment und mit einer Zusam­men­fas­sung der wesent­li­chen Aus­wir­kun­gen auf das betrof­fe­ne Unter­neh­men und sei­ne Produkte.

In Kom­bi­na­ti­on mit einem Pro­duct Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem kann das Legal Moni­to­ring Update vie­le Kapa­zi­tä­ten der Pro­duct Com­pli­ance frei­ma­chen und die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen mit hoher Prä­zi­si­on erfüllen.

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