Viele der gängigen Open-Source-Lizenzen wurden bereits in den 1990er-Jahren formuliert. Für Geschäftsmodelle wie Software as a Service (SaaS) war die Netzinfrastruktur damals noch nicht leistungsfähig genug. Explizite Regelungen zur Nutzung in der Cloud finden sich in den meisten Open-Source-Lizenzen daher nicht. Der Einsatz von Open-Source-Software (OSS) in Cloud-Diensten kann daher sowohl für Anbieter als auch für Nutzer lizenzrechtliche Risiken bergen.
Rechtliche Risiken für Anbieter von Cloud-Diensten
Die Bandbreite von OSS für Cloud-Dienste ist groß. Abhängig von der Art der Dienste müssen Service-Provider daher sehr viele verschiedene Lizenzen berücksichtigen und deren Bedingungen einhalten. SaaS-Anbieter benötigen die Nutzungsrechte für die öffentliche Zugänglichmachung bei Überlassung zur Nutzung an den Kunden. Ob auch ein Nutzungsrecht zur Vervielfältigung nötig ist, ist umstritten. Im Ergebnis der herrschenden Meinung folgend ist dies zu verneinen, da der Kunde gerade keine Kopie der Software erhält. Gerade auch die Modifikation der OSS, z.B. durch die Einbettung von OSS-Komponenten in eigenentwickelte Cloud-Dienste, geht mit erweiterten Pflichten einher. Hierbei besteht auch bei moderneren Lizenzwerken wie der AfferoGPLv3 eine Offenlegungspflicht des Quellcodes sowie eine Copyleft-Klausel. Ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Betrieb der Cloud eingestellt werden muss, weil keine Nutzungsrechte bestehen. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, ist es für Anbieter von Cloud-Diensten daher unerlässlich, die Lizenzen von eingesetzter OSS zu kennen und einzuhalten. Hierbei können technische Hilfsmittel wie Black Duck oder andere Tools zur Software Composition Analysis (SCA) unterstützend eingesetzt werden.
Rechtliche Risiken für Nutzer von Cloud-Diensten
Der reine Werkgenuss unterliegt auch bei OSS in der Regel keinen besonderen lizenzrechtlichen Anforderungen. Von großer Bedeutung für Nutzer ist allerdings die Frage, ob die Nutzung von OSS in der Cloud als Vertrieb im Sinne einer OSS-Lizenz zu qualifizieren ist. Wird die Software nur unternehmensintern genutzt, ist dies in der Regel nicht der Fall, da eine solche Nutzung oder Weitergabe innerhalb des gleichen Rechtsträgers erfolgt. Allerdings kann eine Weiterverbreitung zwischen verschiedenen Unternehmen eines Konzerns oder die Weitergabe an Dritte als Verbreitung gelten und lizenzrechtliche Verpflichtungen nach sich ziehen. Daher sollten auch Nutzer von Cloud-Diensten Maßnahmen zur OSS-Compliance ergreifen.
Fazit
Der Einsatz von OSS in der Cloud kann für Anbieter und Nutzer lizenzrechtliche Risiken beinhalten. Um diese Risiken zu minimieren, ist es wichtig, die Lizenzbedingungen der eingesetzten OSS genau zu verstehen. Um das Risiko von Verstößen zu minimieren, kann neben einer detaillierten rechtlichen Bewertung auch der Einsatz von technischen Hilfsmitteln erforderlich sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Onepager Open-Source-Software – lizenzrechtliche Risiken im Unternehmen vorbeugen.
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